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Sachsen: Bitcoin-Verkauf erzielt Milliardengewinn


Rekordsumme bei Notverkauf
Sachsen verkauft Bitcoins – Erlös in Milliardenhöhe

Von t-online, ams

Aktualisiert am 16.07.2024Lesedauer: 2 Min.
KryptowährungVergrößern des BildesEin Bitcoin (Symbolbild): Sachsen hat durch den Verkauf der Kryptowährung rund 2,6 Milliarden Euro eingenommen. (Quelle: Fernando Gutierrez-Juarez/dpa/dpa-bilder)

Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat knapp 50.000 Bitcoins verkauft. Was mit dem Gewinn passiert, ist derzeit noch unklar.

Sachsen könnte bald um 2,639 Milliarden Euro reicher sein. Der Grund: Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat fast 50.000 Einheiten der Kryptowährung Bitcoin verkauft. Das teilt die Behörde in einer Pressemitteilung mit. Unterstützung hatte sie dabei von einer deutschen Wertpapierhandelsbank. Die Notveräußerung sei in dieser Höhe bisher einmalig in der Bundesrepublik Deutschland.

Die Bitcoins seien dabei nach eigenen Angaben marktschonend veräußert worden. Die Kryptowährung war im Zuge eines Strafverfahrens gegen die illegale Streamingplattform Movie2k beschlagnahmt worden. Das Verfahren läuft derzeit noch.

Die Ermittlungen in Sachsen richten sich gegen einen 40 und einen 37 Jahre alten Mann. Nach LKA-Angaben wird vermutet, dass die Männer bis Ende Mai 2013 ein führendes deutsches Raubkopienportal betrieben haben. Mit den Einnahmen sollen sie Bitcoins erworben haben.

Auf dem Portal waren laut damaligen Angaben der Generalstaatsanwaltschaft rund 880.000 Raubkopien von Filmen und Serien veröffentlicht worden. 2013 wurde Movie2k abgeschaltet.

Geld noch keine Einnahme für sächsischen Landeshaushalt

Zuvor hatte die Generalstaatsanwaltschaft entschieden, die Bitcoins zeitnah zu veräußern. "Die Veräußerung vermögenswerter Gegenstände bereits vor Abschluss eines laufenden Strafverfahrens ist rechtlich immer dann geboten, wenn ein erheblicher Wertverlust von circa zehn Prozent oder mehr droht", heißt es in der Mitteilung. Diese Voraussetzungen seien durch die enormen und schnellen Preisschwankungen jederzeit gegeben. Zuletzt war der Kurs von Bitcoin seit einem Hoch Anfang Juni um über 23 Prozent gesunken.

Eine Kursspekulation und jegliches Abwarten auf steigende Kurswerte verbiete sich für eine Strafverfolgungsbehörde, teilt die Generalstaatsanwaltschaft weiter mit. Der Erlös stellt für den Freistaat Sachsen zunächst keine zusätzliche Einnahme im Landeshaushalt dar, sondern ist bis zum endgültigen Abschluss des Strafverfahrens eine verwahrte Hinterlegung.

Verwendete Quellen
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