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Rheinland-Pfalz: Urteil bestätigt – Polizist für Käse-Diebstahl entlassen


Gericht bestätigt Urteil
Polizist entlassen – er stahl im Dienst Käse

Von dpa
03.07.2024Lesedauer: 1 Min.
Cheddar ist eine britische Spezialität: Ein Mann aus Maidstone isst zwei Blöcke am Tag.Vergrößern des BildesCheddar ist eine britische Spezialität (Symbolbild): Ein Polizist ist nach dem Diebstahl von Cheddar entlassen worden. (Quelle: HandmadePictures/Thinkstock by Getty-Images-bilder)
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Ein Polizist aus Rheinland-Pfalz hat Käse von einer Unfallstelle gestohlen und seinen Job verloren. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte die Entscheidung, ihn aus dem Dienst zu entfernen.

Ein Polizist hat rund 180 Kilogramm Cheddar-Käse aus einem umgekippten Lkw gestohlen und deshalb seinen Job verloren. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz hat die Berufung des Mannes zurückgewiesen und die Entscheidung damit bestätigt. Der gestohlene Käse hatte einen Wert von 554 Euro.

Der Polizist war bei der Autobahnpolizei tätig und sollte eine Unfallstelle absichern. Dabei forderte er den Mitarbeiter einer Bergungsfirma auf, ihm mehrere Käsepakete zu übergeben. Insgesamt nahm er neun Pakete à 20 Kilogramm mit.

Gericht sieht Schaden für Ansehen der Polizei

Ein Teil des Käses wurde auf die Dienststelle gebracht, während der Rest vermutlich privat verwendet wurde. Der Beamte argumentierte, der Käse sei praktisch wertlos gewesen und er habe ihn vor der Vernichtung retten wollen. Das Gericht widersprach dieser Darstellung und betonte, dass der Polizist dem Ansehen der Polizei erheblich geschadet habe. Der Polizist betonte, dass er selbst gar keinen Cheddar möge.

In einem vorherigen Strafverfahren war der Polizist wegen eines minderschweren Falls verwarnt worden, wobei eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 25 Euro im Raum stand. Nach Abschluss des Strafverfahrens wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet, das zu seiner Entlassung führte. Seine Berufung gegen diese Entscheidung blieb erfolglos.

Transparenzhinweis
  • Dieser Text wurde teilweise mit maschineller Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft. Wir freuen uns über Hinweise an t-online@stroeer.de.
Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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