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Stralsund: Prozess um zerstückelte Leiche – Angeklagte verurteilt


Mecklenburg-Vorpommern
Mann getötet und Leiche zerstückelt: Angeklagte verurteilt

Von dpa
23.04.2024Lesedauer: 2 Min.
Landgericht Stralsund: Der Angeklagte hatte ausgesagt, das Opfer sei nach einem Sturz gestorben.Vergrößern des BildesLandgericht Stralsund: Der Angeklagte hatte ausgesagt, das Opfer sei nach einem Sturz gestorben. (Quelle: Stefan Sauer/dpa)
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Im Streit ist vergangenen Herbst ein Mann gestorben. Danach zerstückelten zwei Personen die Leiche. In Stralsund wurden sie nun verurteilt.

Nach dem Fund einer zerstückelten Leiche in einer Greifswalder Wohnung (Mecklenburg-Vorpommern) im vorigen Herbst sind zwei 28-Jährige zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Das Landgericht Stralsund sah es als erwiesen an, dass einer der beiden Männer zunächst mit dem 38-jährigen Opfer Alkohol getrunken hatte. Dann soll er den Mann im Streit verletzt und den Körper des wenig später Verstorbenen zerteilt haben. Laut Urteilsbegründung vom Dienstag war der Mitangeklagte an der Zerteilung zumindest beteiligt.

Der Hauptangeklagte wurde wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu fünf Jahren Haft verurteilt. Er hatte die Vorwürfe teils eingeräumt. Das Gericht glaubte ihm aber nicht, dass er das Opfer nur einmal geschlagen habe.

Sprachnachrichten von Angeklagtem abgespielt

Der nun Verurteilte hatte beteuert, der 38-Jährige sei nach einem Sturz im Bad in der Nacht gestorben. Die Leiche habe er gemeinsam mit dem ebenso angeklagten Freund zerteilt. Der Mitangeklagte widersprach dem Vorwurf. Das Gericht stellte aber zumindest eine Beteiligung fest. Er wurde wegen versuchter Strafvereitelung zu drei Jahren Haft verurteilt.

Im Verfahren wurden Sprachnachrichten des deutlich hörbar überforderten Angeklagten abgespielt. Die beiden Verurteilten hatten einen Bekannten kontaktiert, der beim Abtransport der Leiche helfen sollte. Unter anderem die Freundin des Bekannten hatte laut Gericht die Polizei verständigt.

Vom Vorwurf der Störung der Totenruhe wurden beide Männer freigesprochen. Dazu hätte laut Gericht die Absicht nachgewiesen werden müssen, das Opfer auch nach dessen Tod noch herabzuwürdigen. Im vorliegenden Fall sei es hingegen vermutlich maßgeblich um die Beseitigung des Körpers gegangen. Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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