Vorwurf des versuchten Totschlags Fahrer wegen Autoattacke am Rande von Anti-AfD-Protesten angeklagt
Am Rande einer Anti-AfD-Demonstration in Schleswig-Holstein hat ein junger Mann im Oktober vergangenen Jahres mehrere Menschen angefahren. Nun zeigen Ermittlungen, dass das kein Versehen war.
Nach einer Autoattacke am Rande einer Demonstration gegen eine AfD-Veranstaltung im schleswig-holsteinischen Henstedt-Ulzburg hat die Staatsanwaltschaft den Fahrer wegen versuchten Totschlags angeklagt. Wie die Behörde am Mittwoch in Kiel mitteilte, wirft sie dem zur Tatzeit im Oktober vergangenen Jahres 19-Jährigen vor, sein Auto bewusst auf eine Gehweg gelenkt und vier Menschen "mit bedingtem Tötungsvorsatz" angefahren und verletzt zu haben.
Der Vorfall hatte sich abseits der eigentlichen Demonstration in einer unübersichtlichen Situation ereignet, bei der es laut früheren Angaben der Polizei zu einer aggressiven Konfrontation zwischen Teilnehmern einer Spontanversammlung von Angehörigen der linken Szene und einigen Rechtsextremisten kam. Dabei fuhr ein junger mutmaßlicher Rechtsextremist mit seinem Auto mehrere linke Demonstranten an. Ein Mensch kam in ein Krankenhaus.
Fahrer habe mit Absicht gehandelt
Nach dem Vorfall eskalierte die Lage laut Polizei in Folge von "Aggressionsdelikten gegenüber Beteiligten und Polizeibeamten" weiter, ein Beamter gab einen Warnschuss ab. Die Ermittlungen gegen den 19-jährigen Autofahrer wurden zunächst wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr geführt.
Die Staatsanwaltschaft kam bei ihren Ermittlungen jedoch zu dem Schluss, dass es sich nicht lediglich um ein Versehen handelte. Der Fahrer habe "in der Absicht gehandelt, einen Unglücksfall herbeizuführen und dabei jedenfalls billigend in Kauf genommen, dass die von ihm angefahrenen Personen auch tödlich verletzt werden können", erklärte sie. Sie verwies auf die Auswertung von Zeugenaussagen sowie das Gutachten eines Unfallsachverständigen.
Die Anklage wird laut Staatsanwaltschaft derzeit noch vom Kieler Landgericht geprüft. Die Richter dort müssen entscheiden, ob sie diese zulassen und einen Prozess eröffnen. Aufgrund des Alters des Beschuldigten zur Tatzeit ist eine Jugendkammer damit befasst.
- Nachrichtenagentur AFP