Wegweisendes Urteil in Bonn Frauen mit Tieren verglichen: Gericht spricht von Volksverhetzung
Ein Mann bezeichnet Frauen im Internet unter anderem als "Menschen zweiter Klasse". Erst wird er freigesprochen, nun hebt ein Gericht das Urteil auf. Die Attacken werden als Volksverhetzung eingestuft.
Wer Frauen pauschal verunglimpft, kann einer aktuellen Gerichtsentscheidung zufolge wegen Volksverhetzung verurteilt werden. Das Oberlandesgericht Köln hob laut Mitteilung von Montag einen Freispruch des Landgerichts Bonn für einen Mann auf, der Frauen auf einer vom ihm betriebenen Internetseite immer wieder unter anderem als "Menschen zweiter Klasse" und "den Tieren näherstehend" bezeichnet hatte. Dies greife Frauen in ihrer Menschenwürde an, stellte das Oberlandesgericht klar.
Schutz vor diskriminierenden Äußerungen
Zwar werde der Volksverhetzungsparagraf in aller Regel zum Schutz von Minderheiten angewendet, greife aber auch hier. Nur weil Frauen aktuell die statistische Mehrheit stellten, könne nicht argumentiert werden, dass sie von Anderen nichts zu befürchten hätten, begründeten die Richter. Auch dass Frauen nicht ausdrücklich in dem Paragrafen als zu schützende Gruppe genannt werden, ändere nichts daran, dass auch Frauen vor diskriminierenden Äußerungen geschützt werden.
Die Staatsanwaltschaft war nach einem Freispruch für den Mann in Revision gegangen. Das Landgericht Bonn muss nun erneut über den Fall entscheiden.
- Nachrichtenagentur dpa