Drei Jahre und acht Monate Haftstrafe für "König von Deutschland"
Im Untreueprozess gegen den selbst ernannten "König von Deutschland" vor dem Landgericht Halle ist der Angeklagte Peter Fitzek zu drei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt worden.
Das Gericht verurteilte den 51-Jährigen am Mittwoch wegen unerlaubter Bankgeschäfte. Diese soll Fitzek laut Anklage zwischen 2009 und 2013 in Wittenberg betrieben haben.
Fast 600 Menschen sollen demnach insgesamt rund 1,7 Millionen Euro auf Sparbücher eingezahlt haben. Von diesen soll Fitzek nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft 1,3 Millionen für eigene Zwecke verwendet haben.
2012 sein eigenes Königreich ausgerufen
Fitzek hatte 2012 ein eigenes Königreich ausgerufen und sich sogar krönen lassen. Er stand bereits mehrfach vor Gericht und wurde unter anderem wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt. Seit dem vergangenen Sommer sitzt er in Untersuchungshaft.