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Magdeburg: Taleb A. vor Anschlag in sieben Verfahren involviert


Er war in sieben Verfahren involviert
Magdeburg-Täter bedrohte Rechtsanwalt und dessen Familie

Von t-online, dpa
04.01.2025Lesedauer: 2 Min.
urn:newsml:dpa.com:20090101:250104-935-394007Vergrößern des Bildes
Das Tatfahrzeug auf dem Weihnachtsmarkt in Magdeburg (Archivbild): Am 20. Dezember raste der Täter in eine Menschenmenge. (Quelle: Hendrik Schmidt/dpa)
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Noch immer wird die Todesfahrt von Magdeburg aufgearbeitet. Zum Täter Taleb A. werden weitere Details bekannt. Trotz einer Gefährderansprache auf der Arbeit kam es dort zu Versäumnissen.

Taleb A. war kurz vor Weihnachten mit einem Auto über den Magdeburger Weihnachtsmarkt gerast. Dabei wurden fünf Menschen getötet und knapp 300 verletzt. Die Opferzahl wurde in dieser Woche nach oben korrigiert. Wie das Innenministerium dem Sender mdr mitteilte, wurden bis zum Neujahrstag 299 Verletzte ermittelt. Zwölf von ihnen hätten laut mdr eine nicht deutsche Staatsbürgerschaft oder eine doppelte Staatsbürgerschaft. Die Zahl der Toten bei dem Anschlag blieb bei fünf.

Der Mann aus Saudi-Arabien sitzt in Untersuchungshaft. Mehr dazu lesen Sie hier. Nun sind neue Details über den 50-Jährigen bekannt geworden: Allein in den zwei Jahren vor dem Anschlag war Taleb A. in sieben Ermittlungsverfahren involviert. In fünf Fällen trat er als Anzeigenerstatter auf, in zwei weiteren wurde er selbst beschuldigt. Entsprechende Informationen der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" wurden der Deutschen Presse-Agentur bestätigt.

Gefährderansprache der Polizei

In einem besonders schwerwiegenden Fall hatte Taleb A. einen Rechtsanwalt, der ihn einst vertreten hatte, sowie dessen Familie und Kanzleimitarbeiter bedroht. Daraufhin suchte die Polizei A. am 4. Oktober 2024 auf, um eine sogenannte Gefährderansprache durchzuführen – ein Mittel der Polizei, um potenziellen Straftätern deutlich zu machen, dass sie beobachtet werden und ihr Verhalten ändern sollen.

A. war seit 2020 als Stationsarzt im Maßregelvollzug Bernburg (Salzlandkreis) tätig. Dort arbeitete er mit suchtkranken Straftätern. Trotz der Tatsache, dass A. für die psychiatrische Betreuung von Patienten zuständig war und die Gefährderansprache auf der Arbeit erfolgte, gab es zwischen dem Gesundheitsunternehmen Salus und der Polizei keinen Austausch. "Den Grund für das Aufsuchen des Mitarbeiters Taleb A. hat die Polizei nicht mitgeteilt", sagte eine Salus-Sprecherin der dpa.

Arbeitgeber stellte fachliche Qualifikation nicht infrage

Das Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt erläuterte auf Anfrage, dass personenbezogene Daten zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten grundsätzlich an öffentliche und private Stellen übermittelt werden können. Nach der Gefährderansprache habe es jedoch keine Hinweise darauf gegeben, dass durch eine Datenübermittlung Gefahren im Umfeld des Arbeitgebers hätten abgewehrt werden können.

Die fachliche Qualifikation des Arztes stellte Salus nicht infrage. "Taleb A. hat seinen Dienstvorgesetzten keinen Anlass geboten, an seiner ärztlichen Qualifikation zu zweifeln", sagte die Sprecherin.

Transparenzhinweis
Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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