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Ratingen: Hochzeitsgesellschaft blockiert A3 mit Luxusautos


Nun ermittelt die Polizei
Hochzeitsgesellschaft blockiert Autobahn mit Luxusautos

Von afp, t-online, sth

Aktualisiert am 25.03.2019Lesedauer: 1 Min.
Luxuskarossen auf der A3: Die Hochzeitsgesellschaft soll die Straße für ein Fotoshooting blockiert haben.Vergrößern des Bildes
Luxuskarossen auf der A3: Die Hochzeitsgesellschaft soll die Straße für ein Fotoshooting blockiert haben. (Quelle: Polizei Düsseldorf)
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Eine Hochzeitsgesellschaft soll mit Luxusautos die Autobahn 3 in Nordrhein-Westfalen blockiert haben. Offenbar wollten sie auf der Fahrbahn Hochzeitsfotos machen.

Ein Ford Mustang Cabrio steht auf dem Seitenstreifen und lässt die Reifen qualmen. Diese ungewöhnliche Szene haben Zivilpolizisten am Freitagnachmittag auf der A3 in Nordrhein-Westfalen beobachtet. Offenbar handelte es sich um eine Hochzeitsgesellschaft, ein Fotograf war auch dabei.

Den Beamten der Polizei Düsseldorf fielen am Autobahnkreuz Ratingen-Ost zunächst zwei Porsche und ein Audi R8 auf, die mit Warnblinklicht auf allen Fahrstreifen hin- und herfuhren. Dadurch bremsten sie den Verkehr hinter sich aus, wie die Polizei am Montag in Düsseldorf mitteilte.

Verdacht der Nötigung und der Verkehrsgefährdung

Zunächst gingen die Polizisten von einem Notfall aus. Mit eingeschaltetem Blaulicht fuhren sie bis zu der vermeintlichen Unfallstelle durch den stockenden Verkehr. "An den stehenden Fahrzeugen angekommen, trauten die Beamten ihren Augen nicht", hieß es im Polizeibericht. Ein Fahrer ließ vor den stehenden Fahrzeugen die Reifen qualmen, andere machten Fotos von der Situation.

Als die Gruppe die Beamten bemerkte, fuhren die Fahrer den Angaben zufolge umgehend wieder an. Zwei der Luxusautos wurden kurz darauf am Autobahnkreuz Ratingen-Ost angehalten und kontrolliert.


"Alle vor Ort angetroffenen Fahrzeugführer und Beifahrer stritten ab, etwas falsch gemacht zu haben oder gaben an, bereits mit ihren Anwälten telefoniert zu haben", berichtete die Polizei. Sie ermittelt nun wegen Verdachts der Nötigung und der Verkehrsgefährdung.

Verwendete Quellen
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