Messer-Täter in Frankfurt erschossen Mann attackiert wahllos Frauen – Polizeikugel trifft Unbeteiligten
In Frankfurt hat die Polizei einen Messer-Angreifer erschossen. Jetzt werden mehr Details bekannt: Auch ein Unbeteiligter wurde von einer Polizeikugel lebensgefährlich verletzt.
Laut Staatsanwaltschaft war es kein Terrorangriff – sondern offenbar die Tat eines verwirrten Mannes: In Frankfurt am Main hat ein 40-Jähriger am Dienstagabend zwei Frauen mit einem Messer attackiert. Alarmierte Polizeibeamte erschossen ihn.
Am Mittwoch teilten die Ermittler Einzelheiten zu dem Fall mit: Demnach hatte der Täter die beiden 31 und 33 Jahre alten Frauen gegen 17.30 Uhr im Stadtteil Sachsenhausen anscheinend wahllos angegriffen. Die 33-Jährige erlitt Schnittverletzungen im Gesicht und am Hals. Die Opfer konnten in Richtung eines Hotels fliehen, die Verletzungen waren nicht lebensgefährlich.
Frankfurter Täter lebte in betreuter Einrichtung
Dann kam die Polizei. Der genaue Ablauf des folgenden Geschehens ist noch unklar, sicher ist aber: Drei der am Tatort eingetroffenen Beamten zückten ihre Schusswaffe und feuerten. "Hierbei wurde der Angreifer am Oberkörper verletzt", heißt es in der Mitteilung der Beamten.
Der Getroffene sei am Einsatzort versorgt worden und kurz darauf im Krankenhaus gestorben. Wie viele Kugeln ihn trafen und wie oft die drei Beamten jeweils schossen, müssten nun die weiteren Ermittlungen zeigen, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft t-online. Der Angreifer habe in Frankfurt in einer betreuten Einrichtung für Personen mit psychischen Beeinträchtigungen gelebt.
Querschläger trifft Unbeteiligten: Lebensgefahr
Bei dem Schusswaffeneinsatz der Polizei wurde auch ein Unbeteiligter schwer verletzt. Zeitweise schwebte er in Lebensgefahr. Vermutlich sei er "durch das Projektil eines sogenannten Querschlägers verletzt" worden, teilten die Beamten mit. "Er wurde in ein Krankenhaus eingeliefert" sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft t-online. "Inzwischen ist er außer Lebensgefahr."
Gegen die Polizeibeamten wurde gemäß den Richtlinien bei polizeilichem Schusswaffengebrauch ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Es soll die genauen Umstände des Einsatzes klären.
- Telefonat mit einem Sprecher der Staatsanwaltschaft
- presseportal.de: Mitteilung des Landeskriminalamtes Hessen vom 31. Januar 2024