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Gericht verpflichtet Bundesregierung zu Sofortmaßnahmen


BUND-Klage
Gericht: Regierung hat gegen Klimaschutzgesetz verstoßen

Von dpa
Aktualisiert am 30.11.2023Lesedauer: 2 Min.
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Animation zeigt verheerende Veränderungen: Die Daten der Nasa geben neue Aufschlüsse. (Quelle: t-online)

Umweltverbände hatten gegen die Bundesregierung geklagt. Diese hat aus ihrer Sicht nicht ausreichend Klimaschutz betrieben. Ein Gericht gab ihnen recht.

Die Bundesregierung muss nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zusätzliche Sofortmaßnahmen beschließen, um die Klimagase aus Verkehr und Gebäuden zu reduzieren. Das entschied das Gericht am Donnerstag nach drei zusammenhängenden Klagen der Deutschen Umwelthilfe und des Bunds für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). In dem Verfahren stellte das Gericht auch fest, dass die Verbände zu Klagen berechtigt sind. Es ließ eine Revision zu, somit ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

Die Verbände waren vor Gericht gezogen, weil aus ihrer Sicht die zuständigen Ministerien nicht ausreichend gehandelt haben, als die zulässige Menge von Klimagasen in den beiden Sektoren überschritten wurde. Das beschlossene Klimaschutzprogramm 2023 erfüllt nach Auffassung des Senats nicht die Anforderungen an das Sofortprogramm.

Im gültigen Klimagesetz gibt es eine Vorgabe in Paragraf 8, wonach das zuständige Ministerium mit einem Sofortprogramm gegensteuern muss, wenn die für einen Sektor zulässige Menge von Klimagasen in einem Jahr überschritten wird. Das Klimaschutzgesetz schreibt eine Senkung der Treibhausgase bis 2030 um 65 Prozent im Vergleich zu 1990 vor. Erreicht waren im vergangenen Jahr gut 40 Prozent Minderung. Das Klimaschutzgesetz war im Juni 2021 verschärft worden. Damals verpflichtete das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Regierung dazu, die Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen zu regeln.

Bundesregierung prüft Revision

Die Bundesregierung prüft nach einem Klimaschutz-Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, in Revision zu gehen. Das Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministerium von Ressortchef Robert Habeck (Grüne) teilte auf Anfrage mit: "Das Gericht hat die Revision ausdrücklich zugelassen. Die Bundesregierung wird die Urteile und ihre Begründungen, sobald diese schriftlich vorliegen, im Einzelnen genau auswerten und das weitere Vorgehen prüfen."

Das Wirtschafts- und Klimaschutzministerium erklärte weiter: "Ganz grundsätzlich gilt: Die Bundesregierung verfolgt eine ambitionierte Klimaschutzpolitik, um die nach dem Klimaschutzgesetz festgelegten Ziele zu erreichen und die verbleibende Klimaschutzlücke zu schließen. Mit den im Klimaschutzprogramm 2023 enthaltenen Maßnahmen kann die Bundesregierung bis zu 80 Prozent der bestehenden Klimaschutzlücke bis zum Jahr 2030 schließen."

Die Bundesregierung arbeite daran, diese Lücke zu schließen. "Dafür sind weiter Anstrengungen nötig. Ebenso ist die konsequente Umsetzung der Klimaschutzmaßnahmen wichtig."

Urteil bringt Tempolimit auf die Tagesordnung

Die Deutsche Umwelthilfe sprach von einem "bahnbrechenden Urteil". Ihr Geschäftsführer Jürgen Resch erklärte: "Dieses Urteil ist der richterliche Doppel-Wumms für den Klimaschutz und eine schallende Ohrfeige für die Bundesregierung wegen ihrer katastrophalen Klimapolitik." Die Bundesregierung müsse nun "ein Zeichen für einen Neustart im Klimaschutz setzen und als einzige sofort wirksame Maßnahme ein Tempolimit von 100 Stundenkilometern auf Autobahnen, 80 Stundenkilometern außerorts und Tempo 30 für die Stadt umsetzen".

BUND-Geschäftsführerin Antje von Broock erklärte: "Mit dem heutigen Urteil ist die Bundesregierung dazu verpflichtet worden, beim Klimaschutz nachzulegen." Gebäude- und Verkehrssektor bräuchten nun "ein Klimaschutz-Update". Weiter erklärte sie: "Nachweislich ungenügende Maßnahmen reichen nicht. Es müssen konkrete Sofortprogramme her, die wirksam auf die Klimaziele einzahlen."

Insgesamt wurden von der Umwelthilfe fünf Klagen gegen die Regierung eingereicht. Verhandlungen über die noch ausstehenden Klagen sind für Februar kommenden Jahres angesetzt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagenturen dpa und AFP
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