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Razzia bei AfD-Politikern in Bayern – nach radikalen Äußerungen bei Telegram


Radikale Äußerungen in Telegram-Gruppe
Hausdurchsuchungen bei bayerischen AfD-Politikern

Von dpa
Aktualisiert am 21.12.2021Lesedauer: 1 Min.
Fähnchen der AfD-Bayern: Bei zwei bayerischen AfD-Politiker wurden Hausdurchsuchungen durchgeführt.Vergrößern des Bildes
Fähnchen der AfD-Bayern: Bei zwei bayerischen AfD-Politiker wurden Hausdurchsuchungen durchgeführt. (Quelle: Sachelle Babbar/imago-images-bilder)

Anfang Dezember wurden radikale Äußerungen von bayerischen AfD-Politikern in einer Chatgruppe bekannt. Nun haben Ermittler zwei Wohnungen durchsucht und Handys beschlagnahmt.

Nach radikalen Äußerungen von bayerischen AfD-Politikern in einem internen Telegram-Chat haben die Ermittler zwei Wohnungen in Kulmbach und im oberbayerischen Landkreis Miesbach durchsucht. Dabei seien bereits am Freitag Handys und Datenträger beschlagnahmt worden, sagte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft München am Dienstag und bestätigte Medienberichte.

Der Bayerische Rundfunk hatte Anfang Dezember aus teilweise radikalen Inhalten einer geschlossenen Telegram-Gruppe mit dem Namen "Alternative Nachrichtengruppe Bayern" zitiert. Dort fielen unter anderem die Begriffe Umsturz, Revolution und Bürgerkrieg. Mit in der Gruppe sind laut BR große Teile der AfD-Fraktion, der bayerischen AfD-Bundestagsgruppe und des Landesvorstands.

Öffentliche Aufforderung zu Straftaten

Die Ermittler des bayerischen Landeskriminalamtes (LKA) und der Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus bei der Generalstaatsanwaltschaft München erhoffen sich von den beschlagnahmten Handys Informationen über den kompletten Chatverlauf.

Die Ermittlungen richten sich nach Angaben eines Sprechers der Generalstaatsanwaltschaft gegen zwei Beschuldigte. Sie sollen sich im Dezember 2020 in der aus rund 200 Mitgliedern bestehenden Telegram-Gruppe geäußert und dabei den Straftatbestand der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten erfüllt haben. "Ob sich der Verdacht erhärtet, kann frühestens nach Auswertung der sichergestellten Beweismittel beurteilt werden", sagte der Sprecher. "Sodann kann auch beurteilt werden, ob sich gegebenenfalls weitere Personen strafbar gemacht haben."

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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