Gericht untersagt Teilnahme Berliner Delegierte dürfen nicht zum AfD-Parteitag
Nach einem Gerichtsurteil dürfen Berliner Delegierte nicht zum AfD-Bundesparteitag im Dezember. Parteivorstand Beatrix von Storch soll Bewerber rechtswidrig auf eine Wahlliste geschrieben zu haben.
Der Berliner AfD-Landesverband kämpft um die Teilnahme seiner neu gewählten Delegierten am Bundesparteitag in Wiesbaden. Das Landesschiedsgericht Berlin hat Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Wahl im vergangenen Juni geäußert und eine Einstweilige Anordnung erlassen.
Danach darf keiner der im Sommer gewählten 25 Delegierten an dem Parteitag am 11. und 12. Dezember in Hessen teilnehmen. Die Berliner AfD kündigte am Freitag an, die Entscheidung nicht zu akzeptieren. "Der Landesvorstand wird einen Eilantrag vor dem AfD-Bundesschiedsgericht einreichen", sagte Parteichefin Kristin Brinker der Deutschen Presse-Agentur.
"Wir werden aber so oder so bei dem Bundesparteitag vertreten sein", betonte Brinker. Sollte die Entscheidung nicht revidiert werden, würden die früheren Delegierten nach Wiesbaden reisen. Diese hätten bereits eine Einladung erhalten, erklärte sie.
Beatrix von Storch soll Wahlliste umgeschrieben haben
Hintergrund der Entscheidung des Landesschiedsgerichts Berlin ist ein Streit darüber, ob drei Bewerber rechtmäßig auf der Wahlliste aufgenommen worden sind. Nach einer eidesstattlichen Versicherung eines der Versammlungsleitung zugehörigen Parteimitglieds sollen diese erst auf die Liste gekommen sein, als die Aufnahme der Bewerbung eigentlich schon beendet war. Veranlasst haben soll dies die Spitzenkandidatin der Berliner AfD, Beatrix von Storch.
Die AfD-Politikerin erklärte dazu am Freitag: "Der Versammlungsleiter hat eidesstattlich versichert, dass alle Kandidaten rechtzeitig vorgeschlagen waren. Sie waren nur fehlerhafterweise nicht in die elektronische Bewerberliste aufgenommen worden. Das hat der Versammlungsleiter korrigiert."
Wie die Abläufe waren, will das Landesschiedsgericht im Hauptsacheverfahren klären. Da dies vermutlich aber nicht vor dem Bundesparteitag geschieht, untersagte die 1. Kammer den neu gewählten Delegierten die Teilnahme in Wiesbaden. Andernfalls drohe die Gefahr, dass die Ergebnisse des kommenden Bundesparteitags anfechtbar wären, erklären die Richter.
- Nachrichtenagentur dpa