Verfahren satzungswidrig? SPD-Mitglied klagt gegen Wahl zur Parteispitze
Mit einer einstweiligen Verfügung will ein SPD-Mitglied das Verfahren zur Wahl der Vorsitzenden kippen – er hält es für satzungswidrig. Dem Bundesvorstand macht er Vorwürfe.
Mit einer Klage will der Wilhelmshavener Sozialdemokrat Stephan Frey das Wahlverfahren für den künftigen SPD-Bundesvorsitz stoppen. Der 50-Jährige hat nach eigenen Angaben eine einstweilige Verfügung beim Landgericht Berlin beantragt und zugleich seine eigene Kandidatur angemeldet. Das Gericht konnte den Eingang der Klage bisher nicht bestätigen.
Satzungsänderung erforderlich?
Er halte das Verfahren zur Aufstellung einer Doppelspitze für satzungswidrig, sagte Frey. Der Bundesvorstand habe die bisher geltende Hürde zur Aufstellung von Kandidaten erhöht, ohne dies zuvor in der Satzung geändert zu haben. Mit ernsthaften Chancen bei seiner Kandidatur rechne er zwar nicht, sagte Frey weiter. Er wolle jedoch auf die Fehler des Verfahrens aufmerksam machen und ein politisches Gegengewicht aufstellen.
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Frey ist nach eigenen Angaben freiberuflicher Publizist und Journalist und Mitglied des Wilhelmshavener SPD-Ortsvereins Heppens. In den neunziger Jahren sei er bei den Grünen in Nordrhein-Westfalen und später in der SPD aktiv gewesen. Nach einer längeren politischen Pause und seinem Austritt sei er 2017 wieder SPD-Mitglied geworden, "weil es der SPD so schlecht geht".
- Nachrichtenagentur dpa