Eilverfahren AfD klagt erneut gegen den Verfassungsschutz
Der Verfassungsschutz hat seine Mitarbeiter dazu aufgefordert, Kontakte zur AfD offenzulegen. Die Partei geht dagegen juristisch vor – und nennt das Vorgehen unverhältnismäßig.
Die AfD hat einem Medienbericht zufolge erneut per Eilverfahren gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) geklagt. Wie der "Tagesspiegel" unter Berufung auf Angaben des Verwaltungsgerichts Köln berichtete, wendet sich die Partei gegen Bestrebungen des Verfassungsschutzes, AfD-Anhänger in den eigenen Reihen ausfindig zu machen. Im Januar hatte die Behörde Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgefordert, Kontakte zu der Partei intern offenzulegen.
AfD: Rechtswidrig, weil unverhältnismäßig
Nach Angaben des Gerichts rügt die AfD eine Verletzung des Gleichheitsgebots sowie einen Verstoß gegen die staatliche Neutralitätspflicht. Der Eilantrag wurde demnach im April eingereicht, eine Entscheidung ist noch nicht absehbar.
"Wir sehen hierin eine rechtswidrige, weil deutlich unverhältnismäßige Maßnahme, die zudem unsere Mitglieder und künftigen Mitglieder abschrecken könnte", zitierte der "Tagesspiegel" einen AfD-Sprecher. Eine "verdachtsunabhängige und anlasslose Anfrage" allein wegen der Mitgliedschaft sei viel zu weitgehend.
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Das Verwaltungsgericht Köln hatte erst Ende Februar einem Eilantrag der AfD stattgegeben und dem BfV untersagt, die AfD öffentlich als Prüffall zu bezeichnen. Die Behörde akzeptierte das Gerichtsurteil und verzichtete auf Rechtsmittel.
- Nachrichtenagentur AFP