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Kritik an Christine Lambrecht: Die Empörung um den Helikopter-Eklat ist irrsinnig


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Aufregung um Ministerin
Die Empörung über Lambrecht ist irrsinnig

  • Sonja Eichert
MeinungEin Kommentar von Sonja Eichert

Aktualisiert am 11.05.2022Lesedauer: 2 Min.
Christine Lambrecht beim Besuch einer Panzerbrigade: Die SPD-Politikerin wird aktuell mit Rücktrittsforderungen konfrontiert.Vergrößern des Bildes
Christine Lambrecht beim Besuch einer Panzerbrigade: Die SPD-Politikerin wird aktuell mit Rücktrittsforderungen konfrontiert. (Quelle: Sean Gallup/getty-images-bilder)

Sie soll ihren Sohn im Regierungshelikopter in den Urlaub eingeflogen haben, nun steht Verteidigungsministerin Lambrecht massiv in der Kritik. Aber für die Aufregung gibt es gar keinen Grund.

Christine Lambrecht hat nichts Verbotenes getan. Die Verteidigungsministerin darf auf Sonderflügen der Flugbereitschaft Begleitungen mitnehmen – dazu zählt auch ihr Sohn. Der Flug mit dem Helikopter ging zudem gar nicht in den Urlaub. Die Empörung von einigen Medien und aus der Opposition ist deshalb irrsinnig.

"Osterurlaub auf Sylt: Sohn von Verteidigungsministerin Lambrecht reiste in Regierungs-Hubschrauber" – so titelte der "Business Insider" und scheuchte damit den deutschen Politikbetrieb auf. "Rücktritt jetzt", forderte AfD-Vorstandsmitglied Joachim Paul. "Kannst du dir nicht ausdenken", kommentierte die Linke den "offenbar rechtswidrigen" Flug des Sohnes, "mangelndes Fingerspitzengefühl" warf Thorsten Frei, parlamentarischer Geschäftsführer der Unionsfraktion, der Verteidigungsministerin vor.

Doch was war wirklich passiert? Am 15. April, also an Karfreitag, habe der Sohn der Verteidigungsministerin ein Foto auf Instagram gepostet, das ihn im Regierungshelikopter zeigt, schrieb der "Business Insider". Die Ostertage verbrachten Christine Lambrecht und ihr Sohn auf Sylt – offenbar hatte er also zumindest einen Teil der Reise in der Regierungsmaschine zurückgelegt.

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Lambrecht befolgte die Regeln

Als Bundesministerin hat Lambrecht natürlich Anspruch auf Sonderflüge der Flugbereitschaft – und darf dabei auch Begleitpersonen mitnehmen. Beschränkungen auf bestimmte Personengruppen gibt es nicht. Voraussetzung ist lediglich, dass die Minister dies anmelden und den entsprechenden "Betrag in Höhe des Normaltarifs der Deutschen Lufthansa" bezahlen. Beides hat die Politikerin nach Mitteilung des Verteidigungsministeriums getan.

Der Flug sei zudem nicht direkt nach Sylt, sondern zu einem Termin bei einem in Schleswig-Holstein stationierten Bundeswehr-Bataillon gegangen. Erst von dort aus sei die Familie Lambrecht in den Osterurlaub weitergefahren, so das Ministerium bereits am Montag. Diese Stellungnahme veröffentlichte auch der "Business Insider".

Auf Anfrage von t-online bestätigte ein Sprecher des Verteidigungsministeriums am Dienstag noch einmal explizit: "Beim Flug am 13.04.2022 wurde Frau Bundesministerin Lambrecht von ihrem Sohn begleitet. Beide saßen zusammen im Luftfahrzeug." Mit dem Truppenbesuch hätten die Dienstgeschäfte geendet, so der Sprecher. Danach habe es keine Sonderflüge mehr gegeben – also auch nicht für die private Reise nach Sylt.

Vorschnelle Rücktrittsforderungen ohne faktische Grundlage

Die Aufregung um Lambrecht zeigt: Bietet sich Gelegenheit, auf persönlicher Ebene ein Regierungsmitglied anzugreifen, wird sie nur allzu gerne ergriffen. Die Fakten bleiben dabei im Zweifel auf der Strecke. Denn: Lambrecht hat sich eigentlich nichts vorzuwerfen. Sicherlich kann man es merkwürdig finden, dass sie ihren 21-jährigen Sohn laut Medienberichten offensichtlich regelmäßig mit zu offiziellen Terminen nimmt. Und auch, dass dieser die Reisen mit seiner Mutter auf Instagram inszeniert, muss man nicht gutheißen.

Doch war es in diesem Fall eine logische Entscheidung, den ohnehin stattfindenden Flug nach Schleswig-Holstein auch zur Anreise nach Sylt zu nutzen – nicht zuletzt, weil eine Rückreise nach Berlin mit anschließender Fahrt zurück Richtung Nordsee wohl kaum sinnvoller gewesen wäre.

Von einem Einfliegenlassen des Sohnes kann somit keine Rede sein – die Aufregung entbehrt in diesem Fall jeglicher Grundlage. Aber wie so oft im Politikbetrieb sind Vorwürfe und Rücktrittsforderungen schnell geäußert. Etwas mehr Geduld und kritisches Hinterfragen würde vielen guttun.

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