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Bericht: Abgeordneten-Diäten steigen ab Juli um 3,1 Prozent


Abhängig von Durchschnittslöhnen
Bericht: Abgeordneten-Diäten steigen ab Juli um 3,1 Prozent

Von t-online, wan

Aktualisiert am 17.02.2022Lesedauer: 2 Min.
Der deutsche Bundestag (Archivbild): Die Abgeordneten sollen bald eine Diätenerhöhung bekommenVergrößern des Bildes
Der deutsche Bundestag (Archivbild): Die Abgeordneten sollen bald eine Diätenerhöhung bekommen (Quelle: Kay Nietfeld/dpa)

Nach einer Senkung im vergangenen Jahr werden die Diäten der Bundestagsabgeordneten laut einem Medienbericht wieder steigen. Grund sind demnach aber nicht die Wünsche der Abgeordneten.

Die Gehälter der Volksvertreter im Bund dürften in der zweiten Hälfte des Jahres wieder steigen. Darauf deuten Daten des Statistischen Bundesamtes hin. Die "Bild"-Zeitung spricht von einer Erhöhung um 3,1 Prozent.

Die Diäten der Abgeordneten werden nämlich an die Lohnentwicklung in Deutschland angepasst – und die berechnet das Statistische Bundesamt. In den Corona-Jahren 2020 und 2021 gingen die Löhne zurück. Folglich wurden auch die Gehälter im Bundestags gesenkt.

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Bundestagsdiäten richten sich nach Nominallohnentwicklung

In der Regel gibt das Bundesamt den Nominallohnindex Ende März bekannt. Er wird vom Präsidenten der Behörde an Bundestagspräsidentin Bärbel Bas übermittelt. Die Gehälter werden dann entsprechend angepasst und die neuen Beträge werden in einer Bundesdrucksache veröffentlicht – eigentlich eine Formsache. Die neuen Bezüge gelten dann ab 1. Juli.

Diese automatische Anpassung muss für jede Wahlperiode neu beschlossen werden. Der Bundestag hat dafür drei Monate nach seiner ersten Sitzung Zeit. Die Ampelkoalition hatte einen entsprechenden Beschlussvorschlag bereits am 16. Dezember 2021 vorgelegt. Er wurde gegen die Stimmen der Linken und der AfD angenommen.

Derzeit gibt das Statistische Bundesamt bei den Nominallöhnen für 2021 einen Anstieg von 3,9 Prozent an – in den bislang veröffentlichten Zahlen fehlt aber noch das vierte Quartal.

Die Abgeordnetenentschädigung beträgt seit dem 1. Juli 2021 monatlich 10.012,89 Euro. Hinzu kommt eine steuerfreie Pauschale von 4.583,39 Euro. Mit dieser müssen zum Beispiel das Wahlkreisbüro und ein zweiter Wohnsitz in Berlin bezahlt werden. Als Orientierungsgröße für die Entschädigung der Abgeordneten gelten die Bezüge solcher Amtsinhaber, die einer mit den Abgeordneten vergleichbaren Verantwortung und Belastung unterliegen. Bezugsgröße sind die Bezüge von einfachen Richtern an einem Obersten Gerichtshof.

Verwendete Quellen
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