Maskenaffäre Nüßlein und Sauter könnten straffrei davonkommen
Wegen dubioser Maskengeschäfte mussten zwei CSU-Politiker ihre Partei verlassen. Nun ist es offenbar möglich, dass Alfred Sauter und Georg Nüßlein den Gewinn aus den Deals dennoch behalten dürfen.
Wegen der Maskenaffäre in der Union gab es großen Wirbel, besonders um die Abgeordneten Georg Nüßlein und Alfred Sauter. Gegen die Politiker wird wegen des Verdachts der Bestechlichkeit ermittelt, beide traten aus ihrer Partei aus. Finanziell könnten sich die Maskendeals, mit denen sie für Schlagzeilen sorgten, jedoch trotzdem lohnen, wie die "Süddeutsche Zeitung" berichtet. Demnach gebe es rechtliche Schwierigkeiten: Der Paragraf 108e des Strafgesetzbuches, der bis zu fünf Jahre Gefängnis für geschmierte Abgeordnete vorsehe, sei demnach womöglich nicht auf die Machenschaften von Sauter und Nüßlein anwendbar.
Dem Paragraf zufolge mache sich ein Volksvertreter nur dann strafbar, wenn er sich "bei der Wahrnehmung seines Mandats" ungerechtfertigte Vorteile verschaffe. Zulässige Nebentätigkeiten außerhalb des Parlaments seien nicht erfasst. Bei Sauter und Nüßlein bedeute dies konkret, dass die Maskengeschäfte nichts mit ihren Abgeordnetenmandaten zu tun gehabt haben könnten. Sie seien für Bundesbehörden aktiv geworden, nicht für die Parlamente, so die Abgeordneten.
Nüßlein und Sauter könnten Strafe entgehen
Setzen sich die Politiker damit durch, müsste die Justiz, die Mitte April 1,2 Millionen Euro beim bayerischen Landtagsabgeordneten Sauter sichergestellt hatte, das Vermögen wieder freigeben. Zudem habe der Politiker Anspruch auf weitere 540.000 Euro, die er erhalten sollte, bevor die Ermittlungen wegen Korruptionsverdacht eingeleitet wurden. Der Bundestagsabgeordnete Nüßlein bekäme dem Bericht zufolge 660.000 Euro wieder. Beide könnten straffrei davonkommen.
Zudem sei es möglich, dass die Geschäftspartner von Nüßlein und Sauter, die der Bestechung von Abgeordneten beschuldigt werden, ebenso einer Bestrafung entgehen könnten. Laut der "Süddeutschen Zeitung" könnten sie 11,5 Millionen Euro Provision und Anwaltshonorar einnehmen.
Nüßlein soll Provisionen in sechsstelliger Höhe für die Vermittlung von Maskengeschäften erhalten haben. Gegen ihn und weitere Beschuldigte, darunter Bayerns ehemaliger Justizminister Alfred Sauter (CSU), ermittelt die Generalstaatsanwaltschaft unter anderem wegen des Anfangsverdachts der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern. Nüßlein weist die Vorwürfe – ebenso wie Sauter – zurück. Für die Beschuldigten gilt zudem die Unschuldsvermutung.
- Süddeutsche Zeitung: Nüßlein und Sauter könnten straffrei davonkommen (kostenpflichtig)
- Nachrichtenagentur dpa