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Bundesverfassungsgericht: FDP, Grüne und Linke wollen Wahlrechtsreform kippen


Klage in Karlsruhe
FDP, Grüne und Linke wollen Wahlrechtsreform kippen

Von dpa, dru

Aktualisiert am 27.11.2020Lesedauer: 2 Min.
Wähler bei der Stimmabgabe (Symbolbild): Opposition wie auch Fachleute äußern deutliche Kritik an der beschlossenen Wahlrechtsreform.Vergrößern des Bildes
Wähler bei der Stimmabgabe (Symbolbild): Opposition wie auch Fachleute äußern deutliche Kritik an der beschlossenen Wahlrechtsreform. (Quelle: Michael Kappeler/dpa)
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Der Bundestag sollte eigentlich kleiner werden. Gemeinsam arbeitete man im Parlament an einer Reform. Doch was Union und SPD mit ihrer Mehrheit durchsetzten, ist aus Sicht der Opposition verfassungswidrig. Deshalb klagt letztere jetzt in Karlsruhe.

Die umstrittene Wahlrechtsreform von CDU/CSU und SPD wird zum Fall für das Bundesverfassungsgericht. FDP, Grüne und Linke wollen beim höchsten deutschen Gericht eine sogenannte abstrakte Normenkontrolle anstrengen.

Das neue Wahlrecht habe schwere Mängel und verletze die Verfassung, sagte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Marco Buschmann, in Berlin. Die Opposition gehe nach Karlsruhe, "um diese Wahlrechtsreform der großen Koalition, die ihr Ziel nicht erreicht, schlecht gemacht ist und die Verfassung unserer Ansicht nach verletzt, zu Fall zu bringen".

"Änderung des Wahlrechts verfassungsrechtlich nicht haltbar"

Mit einer abstrakten Normenkontrolle können Normen des Bundes- oder Landesrechts auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz geprüft werden. Einen Antrag können die Bundesregierung, eine Landesregierung oder ein Viertel der Mitglieder des Bundestags stellen.

Der rechtspolitische Sprecher der Linken, Friedrich Straetmanns, sagte: "Uns eint eine Überzeugung nach sorgfältiger Prüfung, dass die Änderung des Wahlrechts verfassungsrechtlich nicht haltbar ist." Die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, Britta Haßelmann, betonte, im Wahlrecht müsse Klarheit herrschen. Es müsse transparent und nachvollziehbar sein, auf welchem Weg ein Wahlergebnis zustande gekommen sei.

Opposition will Bundestag verkleinern

FDP, Linke und Grüne hatten schon während der jahrelangen Diskussion über eine Wahlrechtsreform zur Verkleinerung des Bundestags eng zusammengearbeitet. So legten sie einen gemeinsamen Gesetzentwurf vor, der aber an der Mehrheit von CDU/CSU und SPD scheiterte.

Das Parlament hatte die jetzige Reform dann Anfang Oktober beschlossen. Sie ist auch in den Reihen der Großen Koalition umstritten, was sich unter anderem daran zeigte, dass sich Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) der Stimme enthielt. Die Reform sieht vor, dass es bei der Wahl nächstes Jahr bei der Zahl von 299 Wahlkreisen bleibt. Überhangmandate einer Partei sollen teilweise mit ihren Listenmandaten verrechnet werden. Bei Überschreitung der Bundestags-Regelgröße von 598 Sitzen sollen bis zu drei Überhangmandate nicht durch Ausgleichsmandate kompensiert werden.

Fachleute zweifeln an Wirksamkeit des Gesetzes

Ziel ist es, den auf 709 Abgeordnete angewachsenen Bundestag wieder zu verkleinern. Dass dies mit der Reform gelingt, wird von vielen Fachleuten bezweifelt. Auch ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags bescheinigt ihr in dieser Hinsicht nur geringe Wirkung. Vor allem die CSU bremste eine wirkliche Reform immer wieder aus, weil sie Nachteile befürchtet. Experten glauben nun, dass die Christsozialen durch das beschlossene Gesetz sogar übervorteilt werden könnte.

Die Grünen-Politikerin Haßelmann sagte: "Das Gesetz ist grottenschlecht. Es erfüllt seinen Zweck nicht." Experten, die auf Basis aktueller Meinungsumfragen nach den neuen Regelungen die Sitzverteilung vornähmen, kämen zu unterschiedlichen Ergebnissen. Der FDP-Abgeordnete Buschmann kritisierte: "Der Verteilmechanismus der Mandate ist zugunsten der Union gezielt verzerrt worden." Zudem sei er so schlecht und undurchschaubar formuliert, dass selbst Experten nicht wüssten, "was der Wortlaut des Gesetzes in Wahrheit meint".

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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