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Digitalisierungsgesetz: Stoppt den Machtmissbrauch von Facebook und Google!


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Digitalisierungsgesetz
Stoppt den Machtmissbrauch von Google, Facebook und Amazon!

MeinungVon C. Schneider (SPD) und J. Zimmermann (SPD)

31.10.2020Lesedauer: 3 Min.
Digitale Platzhirsche (Symbolbild): Icons von Google, Amazon und Facebook auf einem iPad.Vergrößern des Bildes
Digitale Platzhirsche (Symbolbild): Icons von Google, Amazon und Facebook auf einem iPad. (Quelle: imago-images-bilder)
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Die großen Technikfirmen aus den USA haben zu viel Macht. Auch hier in Deutschland. Das muss sich ändern – und zwar sehr schnell. Ein Gastbeitrag der SPD-Politiker C. Schneider und J. Zimmermann

Von einer Sternstunde der Demokratie war Ende 2019 die Rede. Der Bundestag hatte mit dem bis dahin kaum beachteten Zahlungsdienstleistungsgesetz festgeschrieben, dass Schnittstellen zum digitalen Zahlungsverkehr anbieteroffen sein müssen und nicht monopolisiert werden dürfen. So sperrig der Titel, so folgenreich die Wirkung – und ein Affront für das Bezahlsystem Apple Pay.

Vorausgegangen waren der Abstimmung – nachdem Apple seine Heerscharen an Lobbyisten und Anwälte losgeschickt hat – Sitzungsunterbrechungen im Finanzausschuss, Interventionen der US-Botschaft beim Kanzleramt, den Fraktionsvorständen und bei der Europäischen Kommission, Geschäftsordnungsdebatten und vieles mehr. Dennoch ließ sich das Parlament nicht beeindrucken.

Carsten Schneider ist der erste Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion. Er absolvierte eine Ausbildung zum Bankkaufmann und wurde mit 22 Jahren Mitglied des Bundestags. Dr. Jens Zimmermann ist der digitalpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, er ist studierter Betriebswirt. Vor seinem Einzug in den Bundestag arbeitete er als Berater und Dozent.

Dies ist nur ein Beispiel der Marktmacht und des Marktmissbrauchs amerikanischer Tech-Monopole. Erst vor wenigen Tagen hat die US-Regierung eine Klage gegen Google vorgelegt. Der Vorwurf: Der Suchmaschinenbetreiber nutze seine Marktmacht aus und zementiere seine marktbeherrschende Stellung. Auch die EU hat mehrfach Milliardenstrafzahlungen gegen den US-Konzern verhängt. An der Monopolstellung von Google hat das kaum etwas geändert.

Provisionen von 30 Prozent

Die Liste der Negativbeispiele ließe sich fortsetzen: Etwa die sogenannte "Apple-tax": Apple schreibt – wie andere Unternehmen in ihren App-Stores auch – Bedingungen für die Bezahlung von Abonnements innerhalb der App vor und erhält nicht nur alle Informationen über sämtliche Kundenbeziehungen seiner Wettbewerber (etwa Spotify oder Anbieter von Hörbüchern), sondern auch eine Provision in Höhe von 30 Prozent. Das Unternehmen Epic Games trägt deswegen einen Konflikt mit Apple aus. Epic hatte für sein extrem populäres Videospiel "Fortnite" verbotenerweise eine Einkaufsmöglichkeit unter Umgehung von Apples Bezahlverfahren eingeführt und flog daraufhin unverzüglich aus dem App-Store.

Amazon stellt auf seinem Marktplatz solche Händler im Verhältnis zu ihren direkten Wettbewerbern besser dar, die besonders viele sensible Daten übermitteln – und so Amazon im Wettbewerb stärken. Facebook blendet in seinen Newsfeeds Inhalte von denjenigen Verlagen häufiger ein, die Facebook mehr Daten überlassen und weitere Facebook-Dienste nutzen (insbesondere Facebook Audience Network). In vielen der hier genannten Beispiele laufen derzeit Verfahren bei europäischen Wettbewerbsbehörden. Geprüft wird beispielsweise, ob die „Apple-tax“ angesichts der marktbeherrschenden Stellung missbräuchlich sein könnte. Geprüft wird auch, ob Apple seinen eigenen Bezahldienst Apple Pay gegenüber anderen Bezahldiensten bevorzugt.

Der wirksame Wettbewerb soll aufrechterhalten werden

Spätestens hier kommt das GWB-Digitalisierungsgesetz (GWB = Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) ins Spiel, das wir in dieser Woche in der ersten Lesung im Bundestag beraten haben. Mit diesem Gesetz wird ein fokussiertes, proaktives und digitales Wettbewerbsrecht geschaffen. Ziel ist es, strengere Spielregeln für marktbeherrschende Unternehmen und Plattformen mit überragender marktübergreifender Bedeutung und zugleich mehr Chancen für Innovationen sowie Markt- und Datenzugang von Wettbewerbern zu schaffen. Es geht insbesondere um die Aufrechterhaltung eines wirksamen Wettbewerbs auf Plattformmärkten.

So wollen wir dem Kartellamt ermöglichen, wirksamer proaktiv einzuschreiten mit einstweiligen Maßnahmen. Denn wenn ein Markt erst einmal verteilt ist, nützt es einem rausgedrängten Wettbewerber am Ende nicht mehr, wenn nach Jahren ein marktmissbräuchliches Verhalten eines marktmächtigen Unternehmens festgestellt wird. Und schließlich soll neu in das Kartellrecht das Konzept der sogenannten "Intermediationsmacht" eingefügt werden, zusätzlich zur "Angebots"- und "Nachfragemacht".

Apple muss in den Stores für die Sicherheit von Apps sorgen

Dazu zählt beispielsweise auch eine Verbesserung des Datenzugangs für Wettbewerber, um den Zugang zu "Gatekeepern" im digitalen und nicht-digitalen Bereich zu verbessern. Wenn ein marktbeherrschendes Unternehmen sich weigert, einem anderen Unternehmen Zugang zu Daten zu gewähren, kann dieses Verhalten künftig unter bestimmten Umständen wettbewerbsrechtlich missbräuchlich sein. Dazu zählen auch Vorgaben zur Portabilität und zur Interoperabilität.

Aus unserer Sicht ist der im GWB-Digitalisierungsgesetz vorgesehene Paragraph 19a ein wichtiger erster Schritt, um wirksam gegen missbräuchliches Verhalten auf Plattformmärkten vorzugehen. Dabei ist es unbestritten notwendig, dass Unternehmen wie Apple in ihren Stores für die Sicherheit der dort verfügbaren Apps und für den Schutz der Kundinnen und Kunden sorgen. Das darf aber nicht verwechselt werden mit Marktabschottung oder Marktmissbrauch.

Wir brauchen mehr Sternstunden der Demokratie

Deswegen werden wir uns im parlamentarischen Verfahren für eine klarstellende Ergänzung zu Paragraph 19 a stark machen, die den Konditionenmissbrauch noch stärker in den Fokus rückt. Aus unserer Sicht darf es nicht nur unzulässig sein, die Angebote von Wettbewerbern anders zu behandeln als eigene Angebote. Klargestellt werden muss darüber hinaus, dass die Plattformen mit überragender Marktmacht nicht Vorteile etwa bei Preis oder bei Daten- oder Lizenznutzung von anderen Unternehmen "erpressen" dürfen.

Wir brauchen mehr Sternstunden der Demokratie, um endlich die Macht der Monopole zu brechen und um diesen marktmissbräuchlichen Praktiken von Google, Apple, Facebook und Amazon etwas entgegenzusetzen. Das GWB-Digitalisierungsgesetz wird hierbei ein wichtiger Baustein sein.

Verwendete Quellen
  • Gastbeitrag der SPD-Politiker Carsten Schneider und Jens Zimmermann
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