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Organspende: "Widerspruchslösung" abgelehnt – Das ändert sich trotzdem


Kein Durchbruch, aber moderate Neuerungen
Das ändert sich jetzt bei der Organspende

Von dpa
Aktualisiert am 18.01.2020Lesedauer: 2 Min.
Organspendeausweis: Der Bundestag hat für die Einwilligungslösung abgestimmt. Mit dem Gesetz ändert sich vor allem, dass die Menschen sich häufiger mit der Organspende und ihrer persönlichen Haltung dazu auseinandersetzen müssen.Vergrößern des Bildes
Organspendeausweis: Der Bundestag hat für die Einwilligungslösung abgestimmt. Mit dem Gesetz ändert sich vor allem, dass die Menschen sich häufiger mit der Organspende und ihrer persönlichen Haltung dazu auseinandersetzen müssen. (Quelle: dpa-bilder)
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Der Bundestag hat eine radikale Reform der Organspende verhindert. Trotzdem ändern sich einige Dinge mit dem neuen Gesetz zur Zustimmungslösung.

Die Bundesbürger sollen sich künftig stärker damit auseinandersetzen müssen, wie sie konkret zur Organspende stehen. Der Bundestag beschloss am Donnerstag einen Entwurf einer Abgeordnetengruppe um Grünen-Chefin Annalena Baerbock, der dafür etwa regelmäßige Hinweise auf das Thema beim Ausweisabholen vorsieht. In der entscheidenden dritten Lesung votierten 432 Abgeordnete dafür, 200 Parlamentarier stimmten dagegen, 37 enthielten sich. Damit bleiben Organspenden in Deutschland auch nur mit ausdrücklich erklärter Zustimmung erlaubt.

Zuvor war ein Vorstoß einer anderen Gruppe um Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) im Bundestag gescheitert. Sie hatte eine "doppelte Widerspruchslösung" vorgeschlagen, wonach künftig jeder als Spender gelten sollte – außer man widerspricht.

Abgeordnete lehnten tiefen Eingriff in Selbstbestimmung ab

Der nun beschlossene Gesetzentwurf der Gruppe um Baerbock und Linke-Chefin Katja Kipping lehnte einen derart tiefen Eingriff in die Selbstbestimmung ab. Stattdessen sollen alle Bürger mindestens alle zehn Jahre direkt angesprochen werden. Wer ab dem Alter von 16 Jahren einen Personalausweis beantragt, ihn verlängert oder sich einen Pass besorgt, soll auf dem Amt Informationsmaterial bekommen. Beim Abholen soll man sich dann vor Ort oder auch später zu Hause in ein neues Online-Register eintragen können, mit Ja oder Nein. Selbst beraten sollen Ämter ausdrücklich nicht.

Für eine regelmäßige Aufklärung sollen auch Hausärzte eine größere Rolle spielen. Sie sollen Patienten bei Bedarf alle zwei Jahre über Organspenden informieren und zum Eintragen ins Register ermuntern – aber ergebnisoffen und mit dem Hinweis, dass es weiter keine Pflicht zu einer solchen Erklärung gibt. Grundwissen über Organspenden soll auch Teil der Erste-Hilfe-Kurse vor einer Führerscheinprüfung werden. Im Online-Register sollen Entscheidungen jederzeit zu ändern sein.

Gemeinsames Ziel beider Initiativen ist es, angesichts von rund 9.000 Patienten auf den Wartelisten zu mehr Organspenden zu kommen. Die Zahl der Spender ging im vergangenen Jahr wieder leicht auf 932 zurück, nachdem 2018 noch 955 Menschen nach ihrem Tod Organe für andere Patienten überlassen hatten. Es gab nun aber weiterhin mehr Spender als beim bisherigen Tiefstand von 797 im Jahr 2017. Im vergangenen Jahr wurden 2995 Organe an die Vermittlungsstelle Eurotransplant übergeben – vor allem Nieren, Lebern und Lungen.

Unabhängig von der Debatte über neue Regeln gilt seit vergangenem Jahr ein Gesetz, das die Bedingungen für Organspenden in Kliniken verbessern soll. Es sieht mehr Geld sowie mehr Kompetenzen und Freiräume für Transplantationsbeauftragte der Kliniken vor. Mobile Ärzteteams sollen kleineren Häusern ohne eigene Experten helfen, einen Hirntod als Voraussetzung für Organentnahmen festzustellen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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