"Tritt am 1. Januar in Kraft" Finanzministerium kontert im Streit um die Bonpflicht
Die Belegpflicht tritt am 1. Januar in Kraft, das hat das Finanzministerium jetzt klargestellt. Daran ändert auch ein Protestbrief von Wirtschaftsminister Altmaier nichts.
Ungeachtet von Kritik von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) müssen sich die Händler auf die Bonpflicht von Anfang kommenden Jahres an einstellen. "Es bleibt dabei, dass zum 1. Januar diese Belegpflicht in Kraft treten wird", sagte ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums in Berlin. Der Handel habe mehr als drei Jahre Zeit gehabt, sich vorzubereiten. Regierungssprecher Steffen Seibert sagte: "Dieses Gesetz hat seine Berechtigung."
Mit dem 2016 verabschiedeten Kassengesetz will die Regierung Steuerbetrug etwa durch manipulierte Ladenkassen bekämpfen. Altmaier dringt auf Änderungen, sodass nicht in jedem Fall Kassenbons ausgegeben werden müssen. Ein Sprecher des Wirtschaftsressorts betonte, dazu sei keine Verordnung und kein parlamentarisches Verfahren nötig. "Es gibt die Möglichkeit, das untergesetzlich zu machen."
Vorschriften laut Altmaier sehr restriktiv
So sei Altmaier davon ausgegangen, dass eine existierende Ausnahmevorschrift auf anonyme Massengeschäfte wie etwa beim Bäcker angewendet werde. Allerdings sei eine Anwendungsvorschrift sehr restriktiv ausgefallen, sagte er mit Blick auf das Finanzressort.
Ein Sprecher des Umweltministeriums sagte zu den auch von Altmaier angeführten Bedenken, dass die Kassenbons aus Thermopapier umweltschädlich sind, dass es auch umweltschonendes "farbentwicklerfreies Papier" gebe. Zudem gebe es ein viel größeres Umweltproblem im Handel – nämlich das der Einwegverpackungen.
- Nachrichtenagentur dpa