Hartz-IV-Sanktionen Arbeitsminister verspricht, Urteil aus Karlsruhe umzusetzen
Hartz-IV-Leistungen dürfen nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nur noch um maximal 30 Prozent gekürzt werden. Nun sah sich SPD-Arbeitsminister Heil zu einem Dementi genötigt.
Das Bundesarbeitsministerium hat einen Bericht dementiert, wonach es auch nach dem Hartz-IV-Urteil des Verfassungsgerichts Kürzungen des Existenzminimums um mehr als 30 Prozent ermöglichen wolle. "Der Arbeitsminister schließt aus, dass künftig innerhalb eines Monats mehr als 30 Prozent sanktioniert werden darf", erklärte ein Sprecher in Berlin. Eine entsprechende Weisung werde am Freitag ergehen.
Er wolle verhindern, dass "es in der öffentlichen Diskussion zu weiteren Missverständnissen kommt", erklärte der Sprecher. Die "Süddeutsche Zeitung" hatte zuvor berichtet, dass das Ministerium und die Bundesagentur für Arbeit (BA) derzeit eine interne Weisung zur Umsetzung der Karlsruher Vorgaben erarbeiteten. Ein erster Entwurf sehe dabei vor, dass nach wie vor Kürzungen des Existenzminimums um mehr als 30 Prozent möglich sein sollen.
Bislang kann Hartz IV komplett wegfallen
Das Bundesverfassungsgericht hatte mit seinem Urteil Anfang November die bisherige Sanktionspraxis im Umgang mit Hartz-IV-Beziehern stark eingeschränkt. Demnach dürfen bei Pflichtverletzungen die Leistungen höchstens um 30 Prozent gekürzt werden – bislang mögliche Kürzungen von 60 Prozent oder sogar der komplette Wegfall der Leistungen sind demnach mit dem Grundgesetz unvereinbar.
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Laut der "Süddeutschen Zeitung" sah der erste Entwurf zur Umsetzung der Vorgaben nun aber vor, dass die Abschläge doch deutlich über 30 Prozent ausmachen könnten, indem verschiedene Sanktionen einfach zusammengezählt würden. So könnte eine 30-Prozent-Kürzung wegen eines zurückgewiesenen Jobangebots mit einem Zehn-Prozent-Abschlag wegen versäumter Meldepflichten zusammengezählt werden. Dazu wird es nun aber laut Ministeriumssprecher nicht kommen.
- Nachrichtenagentur AFP