Freier Posten im Bundestag Vierter AfD-Kandidat bei Vize-Wahl gescheitert
Die AfD ist im Bundestag erneut damit gescheitert, den Posten eines Vizepräsidenten zu besetzen. Ihr Abgeordneter Podolay erhielt nicht die nötigen Stimmen. Die AfD spricht von Ausgrenzung.
Die AfD hat es wieder nicht geschafft, einen ihrer Abgeordneten in das Bundestags-Präsidium wählen zu lassen. Ende September war ihr Kandidat Paul Viktor Podolay bereits im ersten Wahlgang durchgefallen. Im zweiten Wahlgang bekam der 73-Jährige jetzt statt der erforderlichen 355 nur 189 Ja-Stimmen. 430 Abgeordnete stimmten mit Nein, 19 enthielten sich.
Vor Podolay hatten sich für die AfD schon drei andere Kandidaten - Albrecht Glaser, Mariana Harder-Kühnel und Gerold Otten - erfolglos um den Vizepräsidentenposten beworben. Sie alle waren jeweils dreimal bei den Abstimmungen durchgefallen. Eigentlich steht jeder Fraktion ein Vizepräsidentenposten zu, sie muss für ihren Kandidaten aber eine Mehrheit bekommen.
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Aus Sicht der AfD ist die Nicht-Wahl ihrer Kandidaten ein undemokratischer Akt der Ausgrenzung. Die Abgeordneten der anderen Fraktionen begründen ihr Nein teils mit der politischen Einstellung und mit früheren Äußerungen der Kandidaten, teils mit ihrer generellen Ablehnung der AfD.
Laut Geschäftsordnung des Bundestags steht jeder Fraktion ein Sitz im Parlamentspräsidium zu. Die Abgeordneten sind gleichwohl bei ihrer Wahlentscheidung frei.
- Nachrichtenagenturen dpa und AFP