Streit um Hammelsprung AfD scheitert vor Bundesverfassungsgericht
In einer Sitzung des Bundestages sollen laut AfD zu wenig Abgeordnete für Gesetzesbeschlüsse anwesend gewesen sein. Die Partei ließ das vom Bundesverfassungsgericht überprüfen – und scheiterte nun.
Das Bundesverfassungsgericht hat einen Antrag der AfD-Bundestagsfraktion auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Streit um eine Beschlussfähigkeit des Bundestags abgelehnt. Die Fraktion wollte dem Bundespräsidenten untersagen lassen, drei vom Bundestag beschlossene Gesetze zu unterzeichnen. Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts begründete seine Entscheidung damit, dass der AfD-Fraktion kein schwerer Nachteil drohe, falls ein späteres Organstreitverfahren Erfolg habe.
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Die AfD hatte das Bundesverfassungsgericht angerufen, weil ihr in einer Sitzung des Bundestags in den frühen Morgenstunden des 28. Juni das Feststellen der Beschlussunfähigkeit per Hammelsprung verweigert wurde. Ihrer Meinung nach waren zu wenige Bundestagsabgeordnete anwesend.
- Nachrichtenagentur dpa