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Homosexualität: Jens Spahn will Verbot von sogenannten "Konversionstherapien"


Gesetz in Planung
Spahn will sogenannte Therapien gegen Homosexualität verbieten

Von dpa
Aktualisiert am 11.06.2019Lesedauer: 1 Min.
CDU-Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: Noch in diesem Jahr will er einen Gesetzentwurf gegen Konversionstherapien mit dem Justizministerium abstimmen.Vergrößern des Bildes
CDU-Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: Noch in diesem Jahr will er einen Gesetzentwurf gegen Konversionstherapien mit dem Justizministerium abstimmen. (Quelle: Britta Pedersen/dpa-bilder)
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Tausende Menschen sind laut Experten jedes Jahr Versuchen mit sogenannten Therapien ausgesetzt, ihre Homosexualität zu ändern. Nun will Gesundheitsminister Jens Spahn diese Versuche unter Strafe stellen.

Seit 25 Jahren ist die Strafbarkeit von Homosexualität in der Bundesrepublik abgeschafft. Nun sieht Bundesgesundheitsminister Jens Spahn gute Chancen, sogenannte Konversionstherapien zu verbieten, die die sexuelle Ausrichtung von Schwulen und Lesben ändern sollen. "Konversionstherapien machen krank und sind nicht gesund", sagte Spahn. Er strebe jetzt zügige Gespräche mit dem Bundesjustizministerium an. Ziel solle sein, noch dieses Jahr ein Gesetzentwurf für ein Verbot dieser Angebote auf den Weg zu bringen.

Experten: Aus medizinischer Sicht geboten

Spahn hatte im Frühjahr eine Expertenkommission zum Thema eingesetzt. Die Kommission, die fachlich von der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld begleitet wird, und zwei wissenschaftliche Gutachten kommen nach Angaben des Ministers nun zu dem Schluss, dass ein Verbot aus medizinischer Sicht geboten und rechtlich möglich sei. Ein Abschlussbericht der Kommission soll Ende August veröffentlicht werden.

Nach Angaben von Jörg Litwinschuh-Barthel von der Magnus-Hirschfeld-Stiftung muss von Tausenden Fällen pro Jahr in Deutschland ausgegangen werden, in denen versucht wird, homosexuelle Menschen durch fragwürdige Methoden umzuerziehen. Das reiche vom familiären Umfeld, Coaches und Therapeuten über Gebete bis hin zu Exorzismus, sagte Litwinschuh-Barthel.


Auch die Bundesländer hatten sich schon für ein Verbot solcher "Therapien" ausgesprochen. Der Bundesrat hatte Mitte Mai in einer Entschließung die Bundesregierung aufgefordert, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu prüfen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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