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Bundestag stimmt heute ab: Das Migrationspaket – erklärt in vier Minuten


Bundestag stimmt heute ab
Das Migrationspaket – erklärt in vier Minuten

Von dpa, jmt

Aktualisiert am 07.06.2019Lesedauer: 3 Min.
Ausweis für Flüchtlinge: Der Bundestag stimmt über das Migrationspaket ab.Vergrößern des BildesAusweis für Flüchtlinge: Der Bundestag stimmt über das Migrationspaket ab. (Quelle: Wolfgang Kumm/dpa)

Union und SPD wollen die Migration nach Deutschland "steuern und begrenzen". Umfragen zeigen: Das will auch die Mehrheit der Bevölkerung. Doch was bleibt übrig vom Recht auf Asyl?

Der Bundestag soll an diesem Freitag sieben Gesetze zu Migration und Asyl verabschieden. Das zeigt, dass in diesem Bereich aus Sicht von Union und SPD immer noch viel zu regeln ist. Die sechs wichtigsten Fragen und Antworten zu den geplanten Reformen:

1) Was ändert sich für Asylbewerber?

Das Gesetz sieht Sanktionen wie ein Arbeitsverbot für jene vor, die ihre Identität verschleiern. Abschiebehäftlinge sollen künftig anders als bisher auch in Strafanstalten untergebracht werden können. Außerdem werden die Möglichkeiten des Ausreisegewahrsams ausgeweitet. Schließlich wird für die Polizei bundesweit das Recht zum Betreten von Wohnungen eingeführt, in denen Abschiebekandidaten vermutet werden.

Einige Asylbewerber erhalten etwas mehr Geld, weil die Lebenshaltungskosten seit der letzten Anpassung gestiegen sind. Alleinstehende oder Alleinerziehende sollen deswegen künftig statt 135 Euro pro Monat 150 Euro erhalten. Geflüchtete, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, sollen allerdings so behandelt werden, als lebten sie in einer Partnerschaft. Das heißt, für sie gilt der niedrigere Regelsatz von dann 136 Euro pro Monat.

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Außerdem sollen alleinstehende Erwachsene länger in Erstaufnahmeeinrichtungen wohnen – im Regelfall bis zu 18 Monate. Bisher werden sie grundsätzlich nach einem halben Jahr auf die Kommunen verteilt. Menschen aus sogenannten sicheren Herkunftsländern und "Identitätstäuscher" sollen noch länger in den großen Einrichtungen bleiben. Für Familien gelten kürzere Fristen.

2) Werden demnächst mehr Ausländer abgeschoben?

Das ist zumindest die Hoffnung der Bundesregierung. Vor allem die Union sieht hier großen Handlungsbedarf, nachdem 2018 mehr als jede zweite Abschiebung gescheitert war. Dass deutlich mehr abgelehnte Asylbewerber ohne Duldung abgeschoben werden, ist allerdings eher unwahrscheinlich.

Dass die Hürden für Ausreisegewahrsam gesenkt werden, kann zwar in einigen Fällen verhindern, dass jemand kurz vor dem geplanten Flug abtaucht. An der Tatsache, dass sich einige Herkunftsländer bei der Identifizierung und Rücknahme ihrer Staatsbürger wenig kooperativ zeigen, wird sich durch das Vorhaben aber nichts ändern. Die Regierung nennt es "Geordnete-Rückkehr-Gesetz". Pro Asyl spricht vom "Hau-ab-Gesetz".

3) Für wen wird der Zugang nach Deutschland leichter?

In vielen Branchen herrscht Personalmangel. Installateure, Programmierer, Pflegekräfte – die Liste der ausgebildeten Fachkräfte, die fehlen, ist lang. EU-Bürger dürfen zwar jetzt schon in Deutschland arbeiten und tun das auch in großer Zahl. Doch sie allein werden das Fachkräfteproblem wohl nicht lösen. Deshalb sollen die Einreisebestimmungen für qualifizierte Arbeitskräfte aus anderen Staaten etwas gelockert werden.

Die bisher geltende Beschränkung auf Mangelberufe entfällt. Außerdem muss der Arbeitgeber nicht mehr nachweisen, dass er keinen Deutschen und auch keinen EU-Bürger gefunden hat, der den Job machen könnte. Und weil IT-Spezialisten heiß begehrt sind, gibt es für sie eine Sonderregelung. Sie dürfen auch ohne Ausbildung einreisen – vorausgesetzt sie können nachweisen, dass sie im Ausland schon mehrere Jahre in der Branche gearbeitet haben.

Außerdem können qualifizierte Arbeitsmigranten für eine kurze Zeit nach Deutschland kommen, um sich einen Job zu suchen. Bisher war ein Arbeitsvertrag Voraussetzung für die Einreise.

4) Was ist mit abgelehnten Asylbewerbern, die Arbeit gefunden haben?

Diejenigen von ihnen, die einen festen Job haben, ihren Lebensunterhalt über einen längeren Zeitraum selbst bestreiten und Deutsch sprechen, sollen eine "Duldung" erhalten. Damit dürfen sie dann erst einmal bleiben. Damit diese Regelung nicht als Einladung für unqualifizierte Migranten aus aller Welt verstanden wird, bleibt sie auf Altfälle beschränkt. Nur wer vor dem 1. August 2018 eingereist ist, kann die "Beschäftigungsduldung" erhalten.

Eine verlässliche Bleibeperspektive erhalten außerdem Menschen ohne Aufenthaltserlaubnis, die eine Ausbildung angefangen haben. Das ist zwar nicht ganz neu. Die "Ausbildungsduldung" wird jetzt aber auf bestimmte Helferberufe ausgeweitet.

5) Ist damit jetzt alles durch?

Nein. Eine achte Reform steht noch aus. Über Änderungen im Staatsangehörigkeitsrecht soll am Monatsende abgestimmt werden. Hier geht es darum, Doppelstaatlern, die sich einer Terrormiliz anschließen, den deutschen Pass wegzunehmen. Wer in einer Mehrehe lebt, darf nicht eingebürgert werden. Stellt sich in den ersten zehn Jahren nach der Einbürgerung heraus, dass der Neubürger über seine Identität gelogen hat, wird der Verwaltungsakt rückgängig gemacht. Das geht bisher nur fünf Jahre lang.

6) Könnten einige dieser Gesetzentwürfe im Bundesrat gestoppt werden?

Die umstrittenen Regelungen zur Abschiebung und zur Duldung für abgelehnte Asylbewerber mit festem Job kann die Länderkammer nicht aufhalten. Zustimmungspflichtig sind lediglich die neuen Regelsätze für Asylbewerber und neue Vorgaben für den Austausch von Daten aus dem Ausländerzentralregister zwischen verschiedenen Behörden.


Dabei geht es vor allem darum, dass die Nummer, mit der ein Ausländer in dem Register gespeichert ist, übermittelt werden darf. Das soll unter anderem verhindern, dass Zuwanderer wegen unklarer Schreibweise unter verschiedenen Namen registriert werden. Datenschützer halten die geplante Regelung für bedenklich.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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