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Flüchtlingskosten: Bund und Länder beenden Streit – Bund zahlt jährlich drei Milliarden


"Ein sehr großer Erfolg"
Bund und Länder beenden Streit über Flüchtlingskosten

Von dpa, dru

Aktualisiert am 06.06.2019Lesedauer: 2 Min.
Erstaufnahmeeinrichtung in Suhl (Archivbild): Die Kosten der Unterbringung Geflüchteter war seit Langem Streitthema zwischen Bund und Ländern.Vergrößern des BildesErstaufnahmeeinrichtung in Suhl (Archivbild): Die Kosten der Unterbringung Geflüchteter war seit Langem Streitthema zwischen Bund und Ländern. (Quelle: imago-images-bilder)

Der Bund will sich auch in den kommenden beiden Jahren an den Flüchtlingskosten beteiligen. Das ist das Ergebnis monatelanger Verhandlungen zwischen Bund und Ländern.

Nach monatelangem Streit haben sich Bund und Länder über die Aufteilung der Flüchtlingskosten geeinigt. Das sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Donnerstag in Berlin nach einem Treffen mit den Ministerpräsidenten der Länder.

"Das ist, glaube ich, ein Kompromiss, der beide Seiten in die Verantwortung nimmt", sagte Merkel. Die Länder hätten damit noch Einiges zu schultern. Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD), der derzeit den Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz hat, sagte: "Das ist ein sehr großer Erfolg." Die Länder hätten bis vor kurzem keine Sicherheit gehabt, wie es in den nächsten Jahren weitergehe.

Nach den Worten des saarländischen Ministerpräsidenten Tobias Hans (CDU) beteiligt sich der Bund mit jährlich 3,2 Milliarden bis 3,4 Milliarden Euro an den Kosten. Das ist weniger als bisher. Für 2020 seien 3,35 Milliarden Euro vereinbart worden, für das Jahr 2021 rund 3,15 Milliarden. Derzeit gibt der Bund 4,7 Milliarden Euro.

Ende 2019 wären eigentlich mehrere Regelungen der Kostenübernahme für Flüchtlinge ausgelaufen: die 670-Euro-Pauschale für Ausländer im Asylverfahren, die Integrationspauschale und die Übernahme der Unterkunftskosten für anerkannte Flüchtlinge.


Der Bund will sich nun nach Angaben aus Verhandlungskreisen auch 2020 und 2021 weiter an den Flüchtlingskosten zu beteiligen. Demnach will er Kosten für die Unterkunft vollständig erstatten. Für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sollen die Länder 350 Millionen Euro bekommen. Für die Dauer des Asylverfahrens übernimmt der Bund pro Flüchtling für diesen Zeitraum pro Monat 670 Euro. Hinzu kommt eine Pauschale für Flüchtlingszwecke von 700 Millionen Euro für 2020 und von 500 Millionen Euro für 2021.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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