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Zahlungen ins Ausland: EU lehnt Kindergeld-Änderungen ab


Zahlungen ins Ausland
EU lehnt Änderungen beim Kindergeld ab

Von dpa, mvl

Aktualisiert am 10.08.2018Lesedauer: 3 Min.
Eine Frau mit einem kleinen Kind: Mutmaßliche Betrügereien beim Kindergeld sollen zukünftig unterbunden werden.Vergrößern des Bildes
Eine Frau mit einem kleinen Kind: Mutmaßliche Betrügereien beim Kindergeld sollen zukünftig unterbunden werden. (Quelle: dpa)

Wegen mutmaßlicher Betrügereien stehen die deutschen Kindergeldzahlungen ins Ausland in der Kritik. Die EU weist nun Forderungen nach einer Neuregelung zurück.

Die EU-Kommission lehnt eine Neuregelung von Kindergeldzahlungen ins europäische Ausland weiterhin ab. Eine Anpassung dieser Zahlungen an die Lebenshaltungskosten am Wohnort des Kindes sei wegen des Diskriminierungsverbots nirgendwo im EU-Recht vorgesehen, sagte eine Sprecherin der Deutschen Presse-Agentur in Brüssel.

Stattdessen sollten die Instrumente zum Kampf gegen einen Missbrauch gestärkt werden. Diese Forderung wird auch in Deutschland laut.

Zunahme von mehr als zehn Prozent

Hintergrund ist ein Rekord an ausländischen Kindergeldempfängern und Hinweise auf Betrugsfälle in Deutschland. Im Juni wurde hierzulande Kindergeld für 268.336 Kinder gezahlt, die im EU-Ausland leben. Das ist eine Zunahme um 10,4 Prozent seit Ende 2017. Im Inland bekommen mehr als 2,7 Millionen Kinder aus anderen Ländern Kindergeld. Mehrere Oberbürgermeister sprechen von einer wachsenden Migration in das deutsche Sozialsystem, die auch von Schleusern und Schlepperbanden befördert wird.


Der Duisburger Oberbürgermeister Link forderte die Bundesregierung zum Handeln auf. "Die Gesetze müssten so feinjustiert werden, dass es nicht mehr reicht, als Arbeitnehmer zu gelten, wenn ich einen Minijob habe und dann aufstockende Leistungen bekomme", sagte der SPD-Politiker am Donnerstagabend in den ARD-"Tagesthemen". Es könne nicht sein, dass eine Arbeit von wenigen Stunden pro Woche ausreiche, um den Rest des Einkommens vom Sozialamt zu bekommen.

SPD-Chefin Andrea Nahles hat bereits ein Spitzentreffen mit betroffenen Städten für den 27. September einberufen, um das Problem zu erörtern.

Paritätischer Wohlfahrtsverband nennt Praxis korrekt

Der CDU-Innenpolitiker Armin Schuster forderte, in bestimmten Fällen zu prüfen, ob der Aufenthalt in Deutschland beendet werden könne. "Wenn bestimmte Menschen gezielt nach Deutschland kommen, um sich hier Kindergeldbezüge für ihre im EU-Ausland lebenden Kinder zu erschleichen, keiner sozialversicherungspflichtigen Arbeit nachgehen, keinen wirklichen Wohnsitz haben oder mit gefälschten Papieren falsche Tatsachen vorspiegeln, muss man von organisiertem Missbrauch des Freizügigkeitsrechts sprechen", sagte er der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. "In solchen Fällen wäre auch zu prüfen, ob die Voraussetzungen für das im Freizügigkeitsgesetz zugestandene Aufenthaltsrecht der Eltern überhaupt noch vorliegen oder ihr Aufenthalt in Deutschland nicht beendet werden sollte."

Der Paritätische Gesamtverband verteidigte die Regelungen für Kindergeldzahlungen an im Ausland wohnende Kinder. Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider nannte die geltende Praxis völlig korrekt und fair. "Im Regelfall geht es um die Kinder von Eltern, die hier in Deutschland erwerbstätig sind – und zwar nicht nur scheinbar", sagte Schneider der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. "Sie zahlen ihre Steuern nach deutschem Recht und deutschen Steuersätzen. Damit haben sie auch ein Anrecht auf entsprechende bundesdeutsche Kinderfreibeträge beziehungsweise das Kindergeld."

Kommunen in der Pflicht?

"Davon zu unterscheiden ist die vom Duisburger Oberbürgermeister angesprochene Problematik von Schleppern, die osteuropäische Menschen scheinbeschäftigen und in Schrottimmobilien unterbringen, um sie letztlich in schlimmster Weise auszubeuten", erklärte Schneider. "Das sind mafiöse Strukturen, die aufgebrochen werden müssen. Wenn unserer Politik dazu nichts Besseres einfallen sollte als die Kürzung des Kindergeldes, ist das mehr als armselig."

Der CDU-Europaabgeordnete Elmar Brok sieht die Kommunen selbst in der Pflicht. "Sie müssten ihr Recht viel härter durchsetzen, Menschen wieder in das Heimatland zurückzuschicken, wenn die Personen hier nach drei Monaten keine Arbeit gefunden haben", sagte Brok der "Rheinischen Post".

Verwendete Quellen
  • dpa
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