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Details aus Asylkonzept: Das steht in Seehofers "Masterplan Migration"


Details aus Asylkonzept
Das steht in Seehofers "Masterplan Migration"

Von t-online, dru

Aktualisiert am 20.06.2018Lesedauer: 2 Min.
Horst Seehofer: Erste Details seines "Masterplans" sind bekannt geworden.Vergrößern des Bildes
Horst Seehofer: Erste Details seines "Masterplans" sind bekannt geworden. (Quelle: Peter Kneffel/dpa)
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Der Streit um Horst Seehofers "Masterplan Migration" hat die Union in eine historisch tiefe Krise gestürzt. Dabei ist das Papier kaum jemandem bekannt. Nun wurden erste Details genannt.

Eine Gnadenfrist von zwei Wochen – so viel Zeit gesteht die CSU Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) zu, um im erbitterten Asylstreit zu Lösungen auf europäischer Ebene zu kommen. Gelingt der Kanzlerin das nicht, will Innenminister Horst Seehofer im Alleingang zur Tat schreiten und einen zentralen Punkt aus seinem "Masterplan Migration" umsetzen: für bestimmte Migranten die deutschen Grenzen dicht machen.

Das Wort vom "Masterplan" war das erste Mal im März gefallen. Bislang aber haben nur eine handvoll Politiker Einblick in dieses Strategiepapier bekommen, mit dem der CSU-Chef die deutsche Asylpolitik tiefgreifend reformieren will. Die "Süddeutsche Zeitung" hat nun Details daraus veröffentlicht. Ein Überblick.

  • Einrichtung von Schutzzonen: Sie sollen in Nordafrika an den Fluchtrouten nach Europa geschaffen werden. Ihre Aufgabe: Aus Europa abgeschobene Flüchtlinge aufnehmen und "nach Norden Flüchtende" zurückhalten.
  • Sichere Herkunftsländer: Zu solchen sollen die Maghreb-Staaten sowie Georgien erklärt werden sowie Länder mit einer Anerkennungsquote für Flüchtlinge, die unter fünf Prozent liegt. Bei der Rücknahme von Asylbewerbern will Seehofer die Visavergabe als Druckmittel einsetzen.
  • Ankerzentren: Sie sollen zur Erstaufnahme von Flüchtlingen und Migranten sowie der Prüfung ihrer Anträge dienen. Bei einem positiven Entscheid sollen sie von dort auf Kommunen verteilt, bei einem negativen Entscheid von dort abgeschoben werden.
  • Verzögerung von Sozialleistungen: Aslybewerber sollen künftig erst nach 36 Monaten Leistungen in Höhe der Sozialhilfe erhalten können, nicht wie bisher nach 15 Monaten.
  • Zurückweisungen: Betrifft Personen, die mit einem Einreiseverbot belegt sind und solche, die bereits in anderen EU-Ländern als Asylbewerber registriert sind.
  • Hilfe für Entwicklungsländer: Der Masterplan bekräftigt das Ziel der Schaffung besserer Lebensverhältnisse in den Herkunftsländern, um Fluchtgründe zu minimieren.
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