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Bremer Bamf-Skandal: Medien berichten von Fehlern in Revisionsberichten


Bremer Bamf-Skandal
Medien berichten von Fehlern in Revisionsberichten

Von afp
12.06.2018Lesedauer: 2 Min.
Ein Schild des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge: Medien berichten von Fehlern in einem Revisionsbericht des Bamf.Vergrößern des Bildes
Ein Schild des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge: Medien berichten von Fehlern in einem Revisionsbericht des Bamf. (Quelle: Mohssen Assanimoghaddam/dpa-bilder)

Die mutmaßlich bis 1200 unrechtmäßigen Asylbescheide des Bremer Bamf haben eine neue Asyldebatte ausgelöst. Ein Medienbericht über Fehler im Revisionsbericht lässt nun Zweifel an der Dimension aufkommen.

In der Affäre um Vorwürfe wegen rechtswidriger Asylentscheidungen in der Bremer Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) sollen im internen Revisionsbericht der Behörde falsche Behauptungen aufgestellt worden sein. Das berichten NDR und Radio Bremen. Dabei gehe es sowohl um die Zahl angeblich rechtswidrig zustande gekommener Asylentscheidungen als auch um Vorwürfe gegen einzelne Mitarbeiter der Behörde.

So habe es in einem Revisionsbericht geheißen, es seien 1371 Asylentscheidungen getroffen worden, obwohl die Außenstelle in Bremen nur für 142 von ihnen zuständig gewesen sei. Dabei sei jedoch übersehen worden, dass der Außenstelle zeitweise offiziell die Zuständigkeit auch für Fälle aus anderen Zuständigkeitsbereichen übertragen worden sei. Der inneren Revision sei dies "zum Zeitpunkt der Prüfung nicht bekannt" gewesen, teilte das Bamf den Sendern zufolge mit.

Widerruf der Entscheidung "nur" in 578 geboten

Auch die bislang öffentlich genannte Zahl von 1200 unrechtmäßigen Asylbescheiden erscheint laut NDR und Radio Bremen nun in einem anderen Licht. Dies sei kein Ergebnis des Revisionsverfahrens, erklärte das Bamf den Sendern zufolge. Vielmehr seien in 975 Fällen zwar formale Fehler gefunden worden, es werde aber nicht der Inhalt der Entscheidungen angezweifelt. In 578 von 1336 untersuchten Bescheiden seien die Prüfer jedoch zu dem Ergebnis gekommen, dass ein Widerruf der ursprünglichen Asylentscheidung geboten sei.

Falsch sei zudem die Behauptung in dem Revisionsbericht gewesen, neben der damaligen Amtsleiterin seien auch weitere Mitarbeiter der Außenstelle in der Angelegenheit als "Beschuldigte" eingestuft worden. Dies sei von der zuständigen Staatsanwaltschaft dementiert worden. Demnach ist die frühere Amtsleiterin die einzige Beschuldigte in dem Fall.

Zweifel an Zeugen

Zweifel gibt es dem Bericht zufolge inzwischen auch an der Glaubwürdigkeit des ursprünglichen Belastungszeugen, auf dessen Angaben hin Durchsuchungen angeordnet worden waren. Dabei handelt es sich demnach um einen Dolmetscher, dem in der Bremer Bamf-Außenstelle Hausverbot erteilt wurde, nachdem er beim unerlaubten Kopieren von Unterlagen erwischt worden sei.

Verwendete Quellen
  • AFP
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