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Grundgesetzänderung nötig | Bund will Ausbau von Autobahnen und Schulen beschleunigen


Grundgesetzänderung nötig
Bund will Ausbau von Autobahnen und Schulen beschleunigen

Von dpa, dru

02.05.2018Lesedauer: 2 Min.
Schiersteiner Brücke bei Mainz: Autobahnplanung und -bau künftig aus einer Hand.Vergrößern des Bildes
Schiersteiner Brücke bei Mainz: Autobahnplanung und -bau künftig aus einer Hand. (Quelle: Fabian Sommer/dpa)

Das Bundeskabinett drückt beim Ausbau von Autobahnen und Schulen aufs Tempo. Künftig will der Bund auf diesen Feldern aktiver werden. Dafür werden Änderungen am Grundgesetz nötig.

Die Bundesregierung hat Grundgesetzänderungen auf den Weg gebracht, um den Ausbau von Autobahnen und Schulen voranzubringen. Eine erst im vergangenen Jahr besiegelte Reform für schnelleres Planen und Bauen der Autobahnen wollen die Koalitionsparteien mit einer erneuten Grundgesetzänderung absichern. Das Kabinett segnete dafür einen Entwurf des Finanzministeriums ab.

Die zweite Grundgesetzänderung zielt auf die direkte Finanzierung des Ausbaus von Digital- und Ganztagsangeboten in den Schulen durch den Bund. Bisher kann der Bund nur Finanzhilfe für Investitionen in finanzschwachen Kommunen leisten. Künftig soll der Bund den Ländern unabhängig von der Finanzsituation Hilfe in kommunaler Bildungsinfrastruktur gewähren können.

Beide Gesetzesvorhaben müssen noch durch den Bundestag. Dort hat die große Koalition inzwischen allerdings nicht mehr die für Verfassungsänderungen nötige Zwei-Drittel-Mehrheit.

Kabinett legt Grundstein für Digitalpakt Schule

Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) bezeichnete die geplanten Änderungen beim Bildungsausbau als entscheidenden Schritt. "Bund und Länder haben gemeinsam ein großes Interesse daran, die Möglichkeiten zu schaffen, dass Schülerinnen und Schüler auch die vielfältigen digitalen Lernmethoden nutzen können." Nach der Verabschiedung der Grundgesetzänderung in Bundestag und Bundesrat voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte solle schnell eine Bund-Länder-Vereinbarung zum Digitalpakt Schule geschlossen werden.

Der Hamburger Bildungssenator und Sprecher der SPD-, Grüne- und Linke-geführten Kultusministerien der Länder, Ties Rabe (SPD), forderte Karliczek auf, den Digitalpakt zügig zu unterzeichnen und nicht einen monatelangen Verhandlungsprozess zur Grundgesetzänderung abzuwarten. "Die Vorarbeiten sind gemacht: Staatssekretäre aus Ländern und Bund haben ein tragfähiges Eckpunktepapier bereits im Frühjahr 2017 vorgelegt." Auf dieser Grundlage könnten Bund und Länder ihre Vereinbarung noch in diesem Jahr abschließen.

Autobahnplanung und -bau aus einer Hand

Mit der Gesetzesänderung zum Autobahnbau konkretisiert der Bund die geplante Neuordnung auf diesem Gebiet. Ab 2021 soll das 13.000 Kilometer lange Netz der Autobahnen komplett in seiner Zuständigkeit liegen – das soll Investitionen in marode Fahrbahnen beschleunigen. Bisher gibt der Bund als Eigentümer das Geld, die Länder sind für Planung, Bau und Betrieb zuständig. Als Teil eines Gesetzespakets zur Neuordnung ihrer Finanzbeziehungen hatten Bund und Länder im Sommer die Bündelung beschlossen. Länder können beantragen, dass der Bund auch Bundesstraßen direkt betreut.

Die erneute Grundgesetzänderungen war nötig geworden, nachdem Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier bei der Unterzeichnung des Gesetzespakets im August Zweifel angemeldet hatte. Künftig soll eigens im Grundgesetz eine Regelung aufgeführt werden, dass ein Land Planfeststellungsverfahren für Bauprojekte auf Antrag auch in seine Regie übernehmen kann. Bisher ist davon nur in einem einfachen Gesetz die Rede.

Der FDP-Verkehrsexperte Oliver Luksic warf der Bundesregierung vor, "handwerklich dilettantisch" gearbeitet zu haben und das groß angekündigte Reformprojekt zu gefährden. Nun könne aber noch einmal darüber nachgedacht werden, ob eine Möglichkeit zur Rückübertragung von Zuständigkeiten an die Länder überhaupt gebraucht werde.

Verwendete Quellen
  • dpa
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