Ehemaliger Ausschussvorsitzender Ex-Politiker will mehr Geld – Niederlage vor Gericht
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Heribert Hirte, Ex-Bundestagsabgeordneter der CDU, scheiterte vor Gericht mit seiner Forderung nach einer Zulage. Das Berliner Verwaltungsgericht lehnte seinen Anspruch ab.
Im Rechtsstreit um eine Zulage für eine Ausschussarbeit hat der frühere Bundestagsabgeordnete Heribert Hirte (CDU) gegen die Bundesrepublik verloren. Nach einem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts steht dem 66-Jährigen keine Zulage für seine Ausschussarbeit zu. Hintergrund ist die Abwahl des AfD-Abgeordneten Stephan Brandner vom Vorsitz des Rechtsausschusses im Bundestag im November 2019. Nach dessen Absetzung übernahm Hirte als stellvertretender Vorsitzender die Leitung des Gremiums – nach eigenen Angaben dauerhaft.
Es gebe einen eindeutigen Gesetzeswortlaut, wonach nur Vorsitzende eines Ausschusses Anspruch auf eine Amtszulage hätten, begründete der Richter das Urteil. Für Stellvertreter treffe das nicht zu – auch wenn die Vertretung länger andauere. Ansonsten könne eine erhebliche Unsicherheit entstehen – wenn eine Zulage nicht mehr an das Amt, sondern an die Aufgaben an sich anknüpfe. Dadurch könne es zu Abgrenzungsschwierigkeiten kommen, teilte das Gericht mit. Gegen das Urteil kann noch Berufung eingelegt werden.
Hirte war in der 19. Wahlperiode (2017-2021) stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz. Im Rechtsstreit ging es um einen Zahlungszeitraum von November 2019 bis Oktober 2021.
Hirte: Kommt auf Mehrarbeit an
Hirte argumentierte, er habe nach der Abwahl des Vorsitzenden dessen Aufgaben vollständig und dauerhaft übernommen. Dies rechtfertige, dass er dann auch die entsprechende Zulage erhalte – auch wenn er formal nur zum Stellvertreter gewählt war. "Es kommt nicht auf den Titel an, es kommt auf die Mehrarbeit an", sagte er.
Nach Ansicht der Beklagten kann man Ansprüche auf Amtszulagen aber nicht einfach ausweiten. Es gebe nicht nur dauerhafte Ausfälle von Vorsitzenden, sondern auch kürzere, etwa durch Krankheit oder Mutterschutz, sagten die Vertreter der Bundesrepublik vor Gericht. Nach dem Abgeordnetengesetz erhalten Vorsitzende der Ausschüsse des Bundestages eine Amtszulage. Diese beträgt nach Gerichtsangaben monatlich rund 1.500 Euro.
- Nachrichtenagentur dpa