Aschaffenburg-Attentäter Daran scheiterte offenbar die Abschiebung von Enamullah O.
Warum war der Täter von Aschaffenburg trotz abgelehntem Asylantrag noch in Deutschland? Ein neuer Bericht enthüllt: Die zuständigen Behörden waren offenbar überlastet.
Nach dem Gewaltangriff im bayerischen Aschaffenburg wird weiterhin nach Verantwortlichen gesucht: Der afghanische Attentäter hätte nach der Ablehnung seines Asylantrags gemäß dem europäischen Dublin-Verfahren bis zum 3. August 2023 nach Bulgarien abgeschoben werden müssen. Über dieses EU-Land war der 28-Jährige nach Deutschland gekommen.
Warum dies nicht geschah, beleuchtet nun ein neuer Bericht. Offenbar war eine Überlastung im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) der Grund, dass Enamullah O. noch immer in Deutschland weilte. Das Amt kam demnach mit der Bearbeitung der Anträge nicht hinterher.
Wie die "Bild"-Zeitung von Mittwoch unter Berufung auf ein vertrauliches Papier aus dem Bundesinnenministerium berichtete, wurde ein entsprechendes Abschiebeschreiben des Bamf an die zuständige Ausländerbehörde erst am 26. Juli 2023 – mehr als einen Monat nach Ablehnung des Asylantrags, verschickt. Damit war die Frist für eine Rückführung nach Bulgarien, die am 3. August endete, zu kurz. Dem Bericht der "Bild" zufolge hatte das Bamf den Asylantrag des Afghanen am 19. Juni 2023 abgelehnt.
Enamullah O., der als psychisch krank gilt, war in der vergangenen Woche in einem Park mit einem Messer auf eine Kindergartengruppe losgegangen. Nach bisherigem Ermittlungsstand tötete er einen zweijährigen Jungen und einen 41 Jahre alten Passanten, der sich zwischen den Angreifer und die Kinder warf. Weitere drei Menschen wurden verletzt.
"Bundesregierung hat Konsequenzen gezogen"
"Die sogenannte Abschlussmitteilung zum Verfahren (Mitteilung an die Ausländerbehörde über die Unanfechtbarkeit der Entscheidung) erging erst verzögert am 26. Juli 2023 an die Ausländerbehörde", zitiert "Bild" aus dem Dokument des Innenministeriums. "Diese Verzögerung beim Versand der Abschlussmitteilung ist rückwirkend nicht mehr aufklärbar, wird aber der hohen Arbeitsbelastung im Jahr 2023 aufgrund der hohen Zugangszahlen geschuldet sein."
Auf Anfrage der Zeitung erklärte ein Sprecher des Innenministeriums: "Aus langen Verfahrensdauern beim Bamf – insbesondere im Jahr 2023 – hat die Bundesregierung Konsequenzen gezogen." Das Amt sei "personell nochmal deutlich gestärkt" worden. 2024 habe das Bamf "Personalmittel für 1.140 zusätzliche Mitarbeiter erhalten", hieß es.
- bild.de: BAMF räumt ein: Wir sind schuld, weil wir überlastet sind!
- Nachrichtenagentur afp