Abgeordnete formieren sich Startet das AfD-Verbotsverfahren bereits im November?
Befürworter eines AfD-Verbots planen, den Gruppenantrag Mitte November einzubringen. Ein neues Gutachten des Verfassungsschutzes könnte die Unterstützung im Bundestag erhöhen.
Die Befürworter eines AfD-Verbotsverfahrens im Bundestag wollen den vorliegenden Gruppenantrag frühestens Mitte November in den Bundestag einbringen. "Wir werden mindestens noch die nächste Sitzungswoche weitere Unterstützer-Unterschriften sammeln und dann einbringen", sagte Initiator Marco Wanderwitz (CDU) dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Es werde kein Antrag im Bundestag gestellt, der keine Chance auf eine parlamentarische Mehrheit habe.
Der Bundestag kommt zur nächsten Sitzungswoche vom 4. bis 8. November zusammen und danach vom 11. bis 15. November. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte am Montag angekündigt, in den nächsten zweieinhalb Monaten ein neues Gutachten zur AfD vorzulegen.
Das könnte die Unterstützung für einen Verbotsantrag auch bei der Unionsfraktion und der SPD-Fraktion deutlich vergrößern, sagte Wanderwitz. "Es gilt, die Dynamik zu nutzen, die durch eine mögliche Neueinstufung der AfD als gesichert rechtsextrem durch das Bundesamt für Verfassungsschutz entstehen würde."
Magwas: "Wir sehen, dass sich die AfD weiter radikalisiert"
Bundestagsvizepräsidentin Yvonne Magwas befürwortet den Gruppenantrag ebenfalls. "Es ist höchste Zeit, die AfD durch das Bundesverfassungsgericht auf ihre Verfassungsmäßigkeit prüfen zu lassen", sagte die CDU-Politikerin Zeit Online. "Wir sehen seit Jahren, dass die AfD rechtsextrem ist, sich auch weiter radikalisiert, wie sie unsere freiheitliche demokratische Grundordnung aushöhlt, verächtlich macht, mit dem Ziel, sie abzuschaffen."
Auslöser der erneuten Debatte ist ein Antrag für ein mögliches AfD-Verbot, der von Bundestagsabgeordneten aus SPD, Union, Grünen und Linken unterstützt wird. Ihr Ziel ist es, beim Bundesverfassungsgericht ein Verfahren zum Verbot der AfD zu beantragen.
Ein Parteienverbot kann von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht beantragt werden. Der AfD müsste in dem Verfahren nachgewiesen werden, dass sie aggressiv-kämpferisch gegen die Verfassung vorgeht. Das Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet die Partei als rechtsextremistischen Verdachtsfall.
- Nachrichtenagentur dpa