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Afghanistan-Abschiebung: Verurteilter Vergewaltiger "wird wiederkommen"


Anwalt kündigt an
Abgeschobener Vergewaltiger "wird wiederkommen"

Von t-online, mak

Aktualisiert am 30.08.2024Lesedauer: 2 Min.
imago images 0755234282Vergrößern des BildesAbschiebungsflug (Symbolbild): 28 Afghanen wurden zurückgeführt. (Quelle: Daniel Kubirski/imago-images-bilder)

Deutschland hat erstmals seit der Machtübernahme der Taliban 2021 Straftäter nach Afghanistan abgeschoben. Einer von ihnen ließ nun mitteilen, dass er wiederkommen wolle.

Erstmals seit der Machtübernahme der radikal-islamischen Taliban im August 2021 hat Deutschland wieder Menschen nach Afghanistan abgeschoben. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) bestätigte Informationen des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel", wonach am Morgen 28 Straftäter nach Afghanistan ausgeflogen wurden.

Einer von ihnen, Mohtajar N., hatte Ende Oktober 2019 mit drei weiteren Tätern in einer Flüchtlingsunterkunft in Illerkirchberg (Alb-Donau-Kreis) eine damals 14-Jährige über mehrere Stunden vergewaltigt, wie es hieß. Das Mädchen sei zuvor unter Alkohol- und Drogeneinfluss gesetzt worden. Der heute 31 Jahre alte N. hatte seine Haftstrafe schon abgesessen und wurde von der Polizei zur Abschiebung festgenommen.

Straftäter "wird wiederkommen"

Rund zwei Jahre saß der Mann im Gefängnis, nach seiner Entlassung musste ihn die 5.000-Einwohner-Gemeinde wieder aufnehmen. Das löste große Empörung aus, wie die "Stuttgarter Zeitung" schreibt. Nachdem der Mann schließlich abgeschoben werden konnte, zeigte sich Bürgermeister Markus Häußler erleichtert. "Zwar kam die Entscheidung spät, aber sie ist gekommen", sagte er der "Stuttgarter Zeitung".


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Den Mann nach seiner Haftentlassung erneut unterbringen zu müssen, sei für die Gemeinde "der sprichwörtliche Stachel im Fleisch" gewesen. Allein: Der verurteilte Vergewaltiger kündigte an, erneut nach Deutschland einzureisen.

Wie der Ulmer Anwalt Christoph Käss, der N. zuletzt im Asylverfahren vertrat und mit dem Flüchtlingsrat Ulm kooperiert, jetzt im Gespräch mit der "Augsburger Allgemeinen" ankündigte, werde sein Mandant "wiederkommen".

Anwalt: Abschiebung ist "Unmenschlichkeit"

Mittels "Visum" und "Auseinandersetzungen mit den Behörden" soll es gelingen, dass N. wieder nach Deutschland einreise, so Käss. "Wenn er die Taliban überlebt", sagte er der "Augsburger Allgemeinen" weiter.

Sein Mandant werde in zwei Monaten Vater, wie der Anwalt berichtet. Käss kritisierte die Abschiebung seines Mandanten scharf, in der "Stuttgarter Zeitung" nannte er sie eine "Unmenschlichkeit". Der 31-Jährige lebe in einer Beziehung, werde im Oktober Vater. "Das Kind wird die deutsche Staatsangehörigkeit haben." Von N. gehe indes keine Gefahr mehr aus. "Wo der Sinn ist, eine junge Familie auseinanderzureißen, bedarf schon der Erklärung", sagte der Anwalt weiter.

Das Justizministerium bestätigte auf Nachfrage der Zeitung, dass man von dem Kind wisse. Dennoch überwiege das "besonders schwere Ausweiseinteresse". Der Mann werde als "rückfallgefährdeter Sexualstraftäter" eingestuft, sagte ein Ministeriumssprecher.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagenturen Reuters und dpa
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