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Ampel-Regierung vor dem Verfassungsgericht: Diese Klagen laufen noch


Weitere Klagen
Vor diesen Urteilen muss die Ampel zittern

Von dpa, tos

Aktualisiert am 30.07.2024Lesedauer: 3 Min.
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Doris König bei der Urteilsverkündung: Das Gericht prüft, warum das Urteil zur Wahlrechtsreform frühzeitig veröffentlicht wurde. (Quelle: reuters)

Das Bundesverfassungsgericht hat die Wahlrechtsänderung der Ampel teilweise kassiert. Doch damit nicht genug – weitere Klagen gegen Ampel-Projekte stehen an.

Am Dienstag entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe über Verfassungsbeschwerden gegen die von der Ampelregierung beschlossene Wahlrechtsreform. Das Ergebnis: Teile des neuen Gesetzes sind nicht verfassungskonform. Was das bedeutet, lesen Sie hier.

Doch damit nicht genug. Auch gegen weitere Projekte der Ampelregierung liegen Verfassungsbeschwerden vor, die von den Richterinnen und Richtern geprüft werden. Sie könnten wichtige Projekte der Koalition aus SPD, Grünen und FDP zum Scheitern bringen. Ein Überblick:

Solidaritätszuschlag

Beim Solidaritätszuschlag (Soli) gab es im Jahr 2021 eine wichtige Änderung: Seit drei Jahren müssen nur noch Besserverdiener und Unternehmen den Solidaritätszuschlag zahlen, für 90 Prozent der Steuerzahler wurde er abgeschafft. Diese Regelung ist insbesondere der FDP ein Dorn im Auge. Abgeordnete der Liberalen zogen gegen die Teil-Abschaffung des Soli vor Gericht, als ihre Partei noch nicht in der Regierung war.

Die Karlsruher Richter könnten noch in diesem Jahr eine Entscheidung treffen, die den deutschen Bundeshaushalt empfindlich treffen würde. Sollte das Verfassungsgericht den Solidaritätszuschlag kippen, würde dies ein Loch von 12,75 Milliarden Euro in den Etat für 2025 reißen. Die Einnahmen aus dem Soli sind im kommenden Haushaltsplan fest eingeplant.

Doch damit nicht genug: Die Richter könnten entscheiden, dass der Staat Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag der vergangenen Jahre zurückzahlen müsste. Das wären dann seit 2020 um die 65 Milliarden Euro.

Heizungsgesetz und Rechte von Abgeordneten

Im vergangenen Jahr hat das Bundesverfassungsgericht den Prozess zur Verabschiedung des Heizungsgesetzes vor der Sommerpause gestoppt. Der Grund für diesen Schritt war eine Einschätzung des Gerichts, dass die Rechte der Abgeordneten nicht ausreichend gewahrt wurden. Ein von dem CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann eingereichter Antrag auf eine einstweilige Anordnung führte zu diesem Urteil.

Allerdings ist über den Hauptantrag von Heilmann noch nicht entschieden worden. Falls ihm das Gericht recht gibt, könnten in der Folge Verfassungsbeschwerden gegen das Heizungsgesetz eingereicht werden. Im ungünstigsten Fall für die Ampelkoalition könnte dieses sogar aufgehoben werden.

Heilmann stellte klar, sein Antrag ziele nicht auf das inhaltliche Ziel des Heizungsgesetzes ab, sondern kritisiere das "sehr mangelhafte" parlamentarische Verfahren. Sollte das Verfassungsgericht seiner Argumentation folgen, könnte es Leitlinien für künftige Gesetzgebungsverfahren festlegen. Diese würden sicherstellen sollen, dass den Abgeordneten genügend Zeit zur Beratung eingeräumt wird.

Bafög

Die Ampelkoalition hat zwei Erhöhungen des Bafögs auf den Weg gebracht. Unter dem Druck von Studierendenvertretern, Gewerkschaften und den Koalitionspartnern SPD und Grünen kam die zweite Anhebung zustande. Die zusätzlichen jährlichen Ausgaben für diese Erhöhung zum kommenden Wintersemester belaufen sich auf einen mittleren dreistelligen Millionenbetrag.

Trotz dieser Maßnahmen könnte die Regierungskoalition gezwungen sein, weitere Finanzmittel für das Bafög zu mobilisieren. Ein seit Längerem beim Bundesverfassungsgericht anhängiges Verfahren könnte in diesem Jahr entschieden werden. Im Fokus steht eine Klage einer Psychologiestudentin, die argumentiert, dass der monatliche Bafög-Bedarfssatz zu niedrig sei und gegen das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums verstoße.

Das Verfassen der Klageschrift liegt zwar schon einige Jahre zurück und bezieht sich auf die Bafög-Sätze im Jahr 2014/2015. Dennoch könnte das Gericht grundlegende Aussagen zur Berechnung der Ausbildungshilfe treffen. Das Deutsche Studierendenwerk übt immer wieder Kritik an den Bafög-Sätzen, da sie ihrer Meinung nach auch im Vergleich zum Bürgergeld chronisch zu niedrig seien. Ab dem Wintersemester 2024/2025 soll der Bafög-Satz bei 475 Euro im Monat plus einer Wohngeldpauschale von 380 Euro liegen.

Untersuchungsausschuss

Die Unionsfraktion im Bundestag klagt wegen der gescheiterten Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum Steuerskandal bei der Warburg-Bank. Der Grund: Die antragstellenden Abgeordneten und die Fraktion seien durch einen Beschluss des Bundestags, der die Einsetzung des Ausschusses verhindert habe, in ihren Rechten verletzt worden.

Die Koalitionsfraktionen SPD, Grüne und FDP stimmten gegen den Vorstoß der Union. Bei dem Untersuchungsausschuss soll es um die Rolle von Olaf Scholz als früherer Hamburger Regierungschef gehen. Dem SPD-Politiker wird vorgeworfen, als Bürgermeister auf die "Cum-Ex"-Steueraffäre der Hamburger Warburg-Bank Einfluss genommen zu haben. Er hat dies stets zurückgewiesen.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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