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Klimaschutzgesetz: Volker Wissing warnt vor Fahrverboten am Wochenende


Novelle des Klimaschutzgesetzes
Autofreie Wochenenden? Wissing warnt vor Fahrverboten

Von t-online
Aktualisiert am 12.04.2024Lesedauer: 2 Min.
Bundesverkehrsminister Volker Wissing: Infrastruktur jahrzehntelang vernachlässigt.Vergrößern des Bildes
Bundesverkehrsminister Volker Wissing: Der FDP-Politiker warnt laut einem Bericht vor autofreien Wochenenden. (Quelle: IMAGO/Jacob Schrter)

Das Klimaschutzgesetz wird noch immer von der Regierung geprüft. Verkehrsminister Wissing macht jetzt wohl Druck – und warnt vor autofreien Wochenenden.

Im Streit über eine Reform des Klimaschutzgesetzes hat Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) vor drastischen Einschnitten für Autofahrer gewarnt – bis hin zu Fahrverboten am Wochenende. Das geht aus einem Schreiben Wissings an die Vorsitzenden der Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP hervor. Es lag der Deutschen Presse-Agentur vor, zuerst hatte die "Bild"-Zeitung darüber berichtet.

Nach Wissings Argumentation könnten Fahrverbote nötig werden, falls die geplante Reform nicht zügig beschlossen wird. Um nach dem geltenden Gesetz sogenannte Klima-Sektorziele im Verkehr erreichen zu können, wäre demnach eine deutliche Verringerung der Pkw- und Lkw-Fahrleistung notwendig. Diese wäre "nur durch restriktive und der Bevölkerung kaum vermittelbare Maßnahmen wie flächendeckende und unbefristete Fahrverbote an Samstagen und Sonntagen möglich".

Grüne: "Diese Behauptung ist schlichtweg falsch"

Die Grünen reagierten empört. "Diese Behauptung ist schlichtweg falsch", sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Julia Verlinden der dpa. "Ein Minister sollte nicht unbegründet Sorgen bei den Menschen schüren."

Das Schreiben kommt mitten in Verhandlungen der Ampel-Fraktionen über eine Reform des Klimaschutzgesetzes. Das Kabinett hatte diese im vergangenen Juni beschlossen, die erste Lesung im Bundestag war im September.

In dem Gesetz sind die Klimaschutzziele verbindlich geregelt. Es sieht vor, dass die klimaschädlichen Emissionen von Treibhausgasen bis 2030 um 65 Prozent gegenüber 1990 reduziert werden. Für einzelne Sektoren wie Industrie, Energiewirtschaft, Verkehr und Gebäude wurden zulässige Jahresemissionsmengen festgelegt.

Reform ist Teil des Koalitionsvertrags

Kernpunkt ist bisher folgender Mechanismus: Wenn Sektoren Vorgaben verfehlen, müssen die zuständigen Ressorts der Bundesregierung in Form von Sofortprogrammen nachsteuern – um die Einhaltung der Emissionsmengen sicherzustellen.

Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung soll die Einhaltung der Klimaziele künftig nicht mehr rückwirkend nach den verschiedenen Sektoren kontrolliert werden – sondern in die Zukunft gerichtet, mehrjährig und sektorübergreifend. Die Bundesregierung als Ganzes soll künftig entscheiden, in welchem Sektor und mit welchen Maßnahmen die zulässige CO2-Gesamtmenge bis 2030 erreicht werden soll – allerdings erst, wenn es zwei Jahre in Folge zu einer Zielverfehlung kommt.

Vorgaben zur Emissionsminderung in den einzelnen konkreten Sektoren sollen damit abgeschafft werden. Vor allem die FDP dringt auf eine Reform des Gesetzes, die Teil des Koalitionsvertrags ist.

Habeck: "Keine Sau hat sich daran gehalten"

Die Ressorts, in deren Zuständigkeit Klimaziele verfehlt werden, hätten weiter eine "politische Verantwortung", hatte Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne) im Juni bei der Vorlage der Pläne gesagt. Das bisherige Gesetz sehe auf dem Papier gut aus, habe in der Realität aber zu wenig bewirkt, sagte Habeck: "Keine Sau hat sich daran gehalten."

Im Jahr 2023 wurden nach Angaben des Umweltbundesamts in Deutschland 10,1 Prozent weniger klimaschädliche Treibhausgase emittiert als 2022. So gab es im Sektor Energie deutliche Rückgänge, das Umweltbundesamt begründete dies mit einem geringeren Einsatz fossiler Brennstoffe zur Erzeugung von Strom und Wärme.

Insbesondere der Verkehrssektor müsse beim Klimaschutz aber nachsteuern, so die Behörde. Er verfehle seine Klimaziele erneut deutlich. Die Daten werden von einem Expertenrat für Klimafragen bewertet. Dieser Bericht wird am kommenden Montag vorgelegt.

Verwendete Quellen
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