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Merz zu Heizungsgesetz-Urteil: "Unsäglicher Umgang mit Parlament"


Urteil zum Heizungsgesetz
"Unsäglichem Umgang mit dem Parlament Riegel vorgeschoben"

Von t-online, fls

Aktualisiert am 05.07.2023Lesedauer: 2 Min.
Friedrich Merz, CDU-Vorsitzender (Archivbild): Er begrüßte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.Vergrößern des Bildes
Friedrich Merz, CDU-Vorsitzender (Archivbild): Er begrüßte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. (Quelle: MICHELE TANTUSSI/reuters)
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Die Union frohlockt: Das Heizungsgesetz kommt vorerst nicht vor Beginn der Sommerpause. Erste Reaktionen fallen scharf aus.

Das Heizungsgesetz wird nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts doch nicht mehr vor der parlamentarischen Sommerpause im Bundestag verabschiedet – und die Ampelkoalition muss dafür einiges an Kritik und Häme einstecken.

CDU-Fraktionschef Friedrich Merz twitterte am Mittwochabend: "Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist eine schwere Niederlage für die Bundesregierung von Olaf Scholz. Dem unsäglichen Umgang der Bundesregierung mit dem Parlament und der Öffentlichkeit wurde nun ein Riegel vorgeschoben."

CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt ging in seiner Kritik noch einen Schritt weiter und forderte SPD, Grüne und FDP dazu auf, das umstrittene Heizungsgesetz gänzlich zurückzuziehen. "Die wiederholte Missachtung des Parlaments durch die Ampel-Regierung hat jetzt durch das Bundesverfassungsgericht ein Stoppschild aufgestellt bekommen", erklärte er am Mittwochabend in Berlin. "Die Ampel sollte jetzt in sich gehen und dieses Murks-Gesetz endlich einstampfen." Die Entscheidung sei "eine schwere Klatsche für die Arroganz-Ampel und ihren respektlosen Umgang mit den Parlamentsrechten und der Öffentlichkeit", fügte Dobrindt hinzu.

CDU-Generalsekretär Mario Czaja zeigte sich ebenso erfreut über den Entschluss: "Das Durchpeitschen vom Heizungsgesetz im Bundestag wurde vom Bundesverfassungsgericht gestoppt. Recht so!"

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Kubicki: "Verdiente Quittung für die Grünen"

Doch auch aus den Reihen der Ampelkoalition, die eigentlich hinter dem jüngsten Entwurf des Gesetzes stand, gab es Kritik. "Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit. Es war falsch, den Grünen auf den Leim zu gehen", schrieb FDP-Bundestagsabgeordneter Frank Schäffler auf dem Kurznachrichtendienst Twitter.

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Der stellvertretende Vorsitzende der FDP, Wolfgang Kubicki, wertet den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts als "verdiente Quittung für die Grünen, die in dieses Verfahren einen unerklärlichen Druck hineingegeben haben".

Die Verfassungsrichter hätten deutlich gemacht, dass eine ordentliche Beratung notwendig ist, um die Akzeptanz der Bevölkerung für gravierende und weitreichende politische Maßnahmen zu erhalten, sagte der Bundestagsvizepräsident den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. "Wir erwarten von unseren grünen Koalitionspartnern die nötige Demut gegenüber dieser Entscheidung."

CDU-Politiker reichte Beschwerde ein

Auslöser für die Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts war eine entsprechende Beschwerde des Berliner CDU-Bundestagsabgeordneten Thomas Heilmann. Dieser hatte zuvor auch im t-online-Interview beklagt, dass die Zeit zur Befassung mit dem Gesetz kaum ausreiche: "Es gibt kaum noch Spielraum, die ganzen Probleme dann zu beheben."

Diese Auffassung teilten die Karlsruher Richter nun. Die zweite und dritte Lesung dürfe nicht in der laufenden Sitzungswoche durchgeführt werden, teilte das Bundesverfassungsgericht am Mittwochabend mit.

Heilmann begrüßte die Entscheidung: "Das ist ein großer Erfolg für unseren Parlamentarismus und in diesem konkreten Fall auch für den Klimaschutz!" Weitere Informationen wolle er am Donnerstag im Rahmen einer Pressekonferenz in Berlin geben.

Ursprünglich sollte das Heizungsgesetz am Freitag im Bundestag beschlossen werden. Das sogenannte Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht vor, dass künftig nur Heizungen neu eingebaut werden dürfen, die auf die Dauer zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden können. Die Regelungen des GEG gelten ab 2024 unmittelbar nur für Neubaugebiete.

Verwendete Quellen
  • Twitter
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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