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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Neuregelung der Suizidbeihilfe SPD-Politiker: "So kann es nicht bleiben"
Am heutigen Donnerstag debattiert der Bundestag über die Sterbehilfe. Aus zwei fraktionsübergreifenden Lagern stehen zwei Gesetzentwürfe zur Abstimmung.
Soll die Sterbehilfe, wie das Bundesverfassungsgericht 2020 geurteilt hat, straffrei bleiben – das Selbstbestimmungsrecht des Menschen im Vordergrund stehen? Oder ist die Hilfe zur Selbsttötung eine Straftat, für die ohne verpflichtende Beratung bis zu drei Jahre Haft drohen? Beide Gesetzentwürfe – der für generelle Straffreiheit und der für begrenzte Strafbarkeit – stehen heute im Bundestag zur Abstimmung.
Die Abgeordneten stehen vor schwierigen Abwägungen. t-online hat bei den Unterstützern der beiden Anträge nachgehört.
Für begrenzte Strafbarkeit
Der SPD-Abgeordnete Lars Castellucci möchte nach der Debatte im Bundestag einen "Parlamentskreis Suizidprävention" einrichten. Das erfuhr das Nachrichtenportal t-online exklusiv. Dazu sagt Castellucci: "Ich lade schon heute dazu ein, dass wir dieses Thema nach der Debatte am Donnerstag intensiv in einem fraktionsübergreifenden Parlamentskreis begleiten."
Er erklärt zu seinem Vorstoß, dass die Hilfe beim Suizid erlaubt bleibe: "Aber der Zugang zu einem entsprechenden, todbringenden Medikament ist nicht geregelt, und Menschen, vor allem verletzlichere Gruppen, sind möglichem Missbrauch schutzlos ausgesetzt. So kann es nicht bleiben." Die Menschen bräuchten Rechtssicherheit. Castellucci fügt hinzu: "Meine Hauptmotivation ist, dass sich niemand überflüssig fühlen soll. Niemand soll sich zu einem assistierten Suizid gedrängt fühlen, weil andere Hilfe nicht erreichbar ist." Er werbe für "breite Zustimmung" beim Antrag für Suizidprävention.
Der parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Fraktion, Thorsten Frei, unterstützt diesen Vorstoß: "Der assistierte Suizid darf nicht zu einem normalen Weg des Sterbens werden. Ich würde mir umgekehrt eine Beratung grundsätzlich hin zum Leben wünschen, die dem Suizidwilligen vor allem Möglichkeiten für ein würdevolles Miteinander am Lebensende aufzeigt."
Es sei daher gut, wenn durch den Gesetzesvorschlag, den sein Fraktionskollege Ansgar Heveling mit ausgearbeitet hat, verhindert werde, dass einsame Menschen beim Googeln unvermittelt auf Werbung von sogenannten Suizidhilfevereinen stoßen. Frei betont: "Wir müssen sicherstellen, dass alte und kranke Menschen niemals ihren gesunden Lebenswillen begründen müssen." Die Menschenwürde stehe für sich und dürfe nicht Pragmatismusüberlegungen unterworfen werden.
Für generelle Straffreiheit
Einen anderen Ansatz hat der zweite Gesetzentwurf, den die Grünen-Abgeordnete Renate Künast gemeinsam mit der FDP-Politikerin Katrin Helling-Plahr und anderen Parlamentariern eingebracht hat. Dieser sieht vor, dass ein Arzt einer volljährigen Person unter bestimmten Voraussetzungen ein Arznei- oder Betäubungsmittel zum Zweck der Selbsttötung verschreiben könnte.
"Der gemeinsame Entwurf hat viel Zuspruch erfahren, sowohl von Ethikern und Rechtsanwälten als auch von Schmerzmedizinern", sagte Künast t-online. Sie verweist darauf, dass rund 200 Unterstützer aus "allen demokratischen Fraktionen" ihren Entwurf mittragen.
Den Einwand der Patientenschützer, dass ein Gesetz den organisierten Suizid fördern könnte, kann Künast nicht nachvollziehen: "Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist die Realität: Sterbehilfe findet statt. Um Sterbewilligen und Medizinerinnen und Medizinern einen verlässlichen Rahmen zu geben, brauchen wir Schutzregeln und keine neuen Strafregeln." Keine Regeln aufzustellen würde laut Künast weniger Schutz bedeuten und auch, dass vielen der Weg zu einem selbstbestimmten Weg versperrt bliebe.
- Eigene Recherchen