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Bundesrat beschließt Soforthilfe für Gaskunden: Abschlagszahlung entfällt


Abschlagszahlung entfällt
Bundesrat beschließt Soforthilfe für Gaskunden

Von dpa
14.11.2022Lesedauer: 2 Min.
Gasflamme (Symbolbild): Die Gaspreise könnten in den kommenden Monaten noch deutlich weiter steigen.Vergrößern des Bildes
Gasflamme (Symbolbild): Eine Gaspreisbremse kommt voraussichtlich erst im März 2023. (Quelle: Christopher Neundorf/imago-images-bilder)

Bevor eine Preisbremse greifen kann, sollen Gas- und Wärmekunden schon im Dezember entlastet werden. Erste Maßnahmen hat der Bundesrat nun gebilligt.

Gas- und Fernwärmekunden bekommen im Dezember die Abschlagszahlung für einen Monat erlassen. Der Bundesrat verabschiedete am Montag das sogenannte Erdgas-Soforthilfegesetz, das diese einmalige Entlastung vorsieht. Haushalte und gewerbliche Verbraucher sollen so unterstützt werden, bevor die Gaspreisbremse greift, die voraussichtlich im März eingeführt wird.

Die einmalige Entlastungszahlung erhalten Haushalte und kleinere Unternehmen mit einem Jahresverbrauch bis zu 1,5 Millionen Kilowattstunden. Bestimmte Einrichtungen im Pflege- und Bildungsbereich und in der medizinischen Versorgung erhalten die Soforthilfe ebenfalls und auch dann, wenn ihr Verbrauch höher ist.

"Einsparanreize" sollen erhalten bleiben

Das Gesetz schreibt Erdgaslieferanten vor, den Verbraucherinnen und Verbrauchern einen einmaligen Entlastungsbetrag gutzuschreiben. Der Betrag ist demnach mit der ersten Rechnung des Erdgaslieferanten zu verrechnen, deren Abrechnungszeitraum den Monat Dezember 2022 umfasst.

Die Höhe der Entlastung wird errechnet auf der Grundlage von einem Zwölftel des Jahresverbrauchs, den der Lieferant zuvor prognostiziert hatte, sowie des Gaspreises vom Dezember. So würden "Einsparanreize" beibehalten, sagte der Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Michael Kellner (Grüne), im Bundesrat. Er betonte, dass es weiterhin sehr wichtig sei, den Verbrauch zu reduzieren.

Alle weiteren Vorschläge zur Abfederung der steigenden Energiekosten sollen noch im November ins Kabinett und in den Bundestag gebracht werden, erklärte Kellner.

Mieter profitieren mit der nächsten Abrechnung

Mieterinnen und Mieter sollen die Dezember-Entlastung mit der nächsten jährlichen Heizkostenabrechnung erhalten. Vermieter haben ein Jahr Zeit, um die Abrechnung zu erstellen und vorzulegen, müssen aber schon in diesem Dezember über die geschätzte Gutschrift informieren.

Die Entlastungen haben nach Angaben der Regierung einen Umfang im "höheren einstelligen Milliardenbereich". Sie sollen aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds finanziert werden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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