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"Sozialtourismus"-Aussage von Merz: Die Entschuldigung ist auch ein Problem


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Nach "Sozialtourismus"-Aussage
Auch mit Merz' Entschuldigung gibt es ein Problem


Aktualisiert am 27.09.2022Lesedauer: 5 Min.
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CDU-Chef Friedrich Merz (Archiv): "Mein Hinweis galt ausschließlich der mangelnden Registrierung der Flüchtlinge." (Quelle: IMAGO/Jens Schicke)
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Friedrich Merz warf ukrainischen Geflüchteten "Sozialtourismus" vor und ruderte kurz darauf zurück. Was ist dran an der Behauptung? Ein Faktencheck.

Der CDU-Vorsitzende Friedrich Merz sorgt für Aufsehen: In einem Interview mit der "Bild"-Zeitung hat er im Zusammenhang mit Menschen, die aus der Ukraine fliehen, von "Sozialtourismus" gesprochen.

Wenige Stunden später – nachdem er für diese Aussage heftig kritisiert worden war – rudert er zurück und entschuldigt sich für den Fall, dass seine "Wortwahl als verletzend empfunden wird". Er bedauere die Verwendung des Wortes, schreibt er in einem Statement auf Twitter, da dies eine "unzutreffende Beschreibung eines in Einzelfällen zu beobachtenden Problems" sei. Mehr dazu lesen Sie hier.

Nicht nur Merz hat dieses Wort im Zusammenhang mit den Flüchtlingen aus der Ukraine verwendet, auch in sozialen Medien kursierten ähnliche Behauptungen. Was ist dran am Vorwurf des "Sozialtourismus"? Ein Faktencheck.

Wort mit Vorgeschichte

"Sozialtourismus" ist ein Wort mit Vorgeschichte. Im Jahr 2013 wurde es zum Unwort des Jahres gekürt, ein Negativpreis, welcher seit 1991 verliehen wird. Mit dem Schlagwort sei damals "von einigen Politikern und Medien gezielt Stimmung gegen unerwünschte Zuwanderer, insbesondere aus Osteuropa, gemacht" worden, begründete die Jury ihre Entscheidung.

Das Wort "Tourismus" suggeriere dabei "in Verdrehung der offenkundigen Tatsachen eine dem Vergnügen und der Erholung dienende Reisetätigkeit", sagte die damalige Vorsitzende Nina Janich. Das Wort "Sozial" reduziere gleichzeitig die damit gemeinte Zuwanderung auf das Ziel, vom deutschen Sozialsystem zu profitieren, so die Sprachwissenschaftlerin. Dies diskriminiere Menschen, "die aus purer Not in Deutschland eine bessere Zukunft suchen, und verschleiert ihr prinzipielles Recht hierzu".

Merz' Vorwurf ging noch weiter

Das Wort ist also negativ konnotiert und trägt den Vorwurf in sich, dass Menschen, in diesem Fall Ukrainerinnen und Ukrainer, nicht nach Deutschland einreisten, weil sie vor einem brutalen Angriff auf ihr Land fliehen – sondern dass sie das täten, weil sie von den Geldleistungen hierzulande profitieren möchten.

Mit seiner Aussage in dem "Bild"-Interview weitete Merz den Vorwurf noch aus, indem er sagte: "Wir erleben mittlerweile einen Sozialtourismus dieser Flüchtlinge nach Deutschland, zurück in die Ukraine, nach Deutschland, zurück in die Ukraine".

Damit suggerierte er nicht nur, dass Sozialleistungen der primäre Grund für die Einreise seien. Indem er davon sprach, dass die Flüchtlinge wiederholt zwischen den beiden Ländern hin- und herfahren würden, unterstellte er indirekt, dass es für diese Menschen keinen Grund zu fliehen gebe – sie eigentlich in der Ukraine wohnten, aber nach Deutschland pendelten, um hier Sozialleistungen einzustreichen.

Auch auf WhatsApp und Facebook kursiert die Unterstellung

Damit bezog sich Merz, ob bewusst oder unbewusst, auf Erzählungen, die auch in den sozialen Medien kursieren – und mit welchen der eine oder andere in Deutschland vielleicht schon in Berührung gekommen ist.

Anfang September verbreitete sich etwa auf WhatsApp eine Sprachnachricht, in welcher behauptet wurde, dass Ukrainerinnen und Ukrainer in Deutschland Sozialbetrug begehen würden, indem sie mit dem Flixbus nach Deutschland kommen, hier Hartz IV beziehen und anschließend direkt wieder in die Ukraine zurückfahren würden. Diese Unterstellung hat ihren Weg auch auf Facebook gefunden.

Arbeitslosengeld nur bei festem Wohnsitz

Doch Belege oder Hinweise gibt es dafür nicht. Das hat "Correctiv" recherchiert. Das Busunternehmen Flixbus, welches eine Verbindung zwischen Kiew und Berlin anbietet, sieht demnach keine Anhaltspunkte für entsprechende Pendelbewegungen von Ukrainerinnen und Ukrainern zwischen Deutschland und ihrem Heimatland.

Auch ist es nicht möglich, ohne festen Wohnsitz Hartz IV zu beziehen, wie das Arbeitslosengeld II umgangssprachlich bezeichnet wird. Dieses erhalten diejenigen, die erwerbsfähig sind, aber kein Einkommen haben oder von ihrem Verdienst nicht leben können.

"Ohne dauerhafte Anwesenheit in der Bundesrepublik besteht folglich auch für neu aus der Ukraine eingereiste Menschen kein Leistungsanspruch", teilte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf Anfrage von "Correctiv" mit.

Auffällig, wenn Menschen nicht an Sprachkursen teilnehmen

Dabei sei es unwahrscheinlich, dass es nicht auffalle, wenn Menschen aus der Ukraine hier nicht wohnten und trotzdem Sozialleistungen bezögen, teilte die Arbeitsagentur "Correctiv" mit. Die Arbeitsagentur betreibt die Jobcenter, welche für die Menschen, die Arbeitslosengeld beziehen, zuständig sind. Dies falle etwa dadurch auf, dass Menschen keine Post zugestellt werden könne, heißt es dort weiter.

Außerdem sei es auffällig, wenn Menschen nicht an Sprachkursen oder Beratungsgesprächen teilnähmen oder sich nicht auf Vermittlungsvorschläge für Arbeitsplätze bewerben würden. Die Zahlungen würden entsprechend eingestellt, wenn man feststelle, dass die Menschen nicht vor Ort seien.

Ukrainer besser gestellt als Menschen in laufendem Asylverfahren

Als Ausgangspunkt für seine ursprünglichen Behauptungen in dem "Bild"-Interview wies Oppositionsführer Merz auf die Entscheidung der Bundesregierung hin, "vom System der Asylbewerberleistung auf das System der Arbeitslosengeld-II-Zahlungen" überzugehen.

Tatsächlich haben sich Bund und Länder nur wenige Wochen nach dem Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine geeinigt, dass ukrainische Flüchtlinge rasch Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erhalten sollten. Mit diesem Ziel fiel auch die Entscheidung, Ukrainerinnen und Ukrainern Hartz-IV-Leistungen zuzugestehen.

Seit Anfang Juni dieses Jahres werden erwerbsfähige ukrainische Frauen und Männer und ihre Familien deshalb vom Jobcenter betreut und haben Anspruch auf Arbeitslosengeld. Nach dem Regelsatz erhält jeder Bezieher 449 Euro. Für Kinder kommt noch Geld hinzu.

Damit erhalten Flüchtlinge aus der Ukraine genauso hohe Geldleistungen wie andere Geflüchtete, die anerkannt sind. Sie erhalten aber mehr Geld als diejenigen, die sich in einem laufenden Asylverfahren befinden. Denn diese beziehen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz rund 80 Euro weniger.

Bundesagentur für Arbeit führt Anstieg auf Ukrainer zurück

Im Juni, als diese neue Regelung für ukrainische Geflüchtete in Kraft trat, war ein Anstieg von Arbeitslosengeld-II-Beziehern zu verzeichnen. Waren es im Mai noch rund 3,5 Millionen Menschen gewesen, die diese Art der Sozialleistung bezogen, stieg diese Zahl im Juni auf fast 3,8 Millionen an.

Die Bundesagentur für Arbeit begründet den Anstieg im Juni durch die erstmalige Registrierung von Geflüchteten aus der Ukraine. Im August liegt die Zahl bei etwas über 3,8 Millionen.

Merz: "mangelnde Registrierung der Flüchtlinge"

In seiner Richtigstellung im Nachhinein weist Merz darauf hin, sein Hinweis habe ausschließlich der "mangelnden Registrierung der Flüchtlinge" gegolten. Das ist in der Tat etwas, worauf die Union seit Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine hinweist.

In einem Antrag im April forderte die Unionsfraktion etwa, "eine durchgehende Registrierung und Personenfeststellung unmittelbar nach oder bei Grenzübertritt sicherzustellen". Auch solle eine "digitale Registrierung der ukrainischen Kriegsflüchtlinge" erfolgen.

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Aufenthaltstitel für Ukrainerinnen und Ukrainer

Menschen aus der Ukraine, die bis zum 30. November 2022 einreisen, benötigen für die ersten 90 Tage nach ihrer erstmaligen Einreise nach Deutschland derzeit keinen Aufenthaltstitel. Diese Ausnahmeregelung wurde bis zum 28. Februar 2023 verlängert. Wer sich nach 90 Tagen noch nicht behördlich registriert hat, hält sich illegal in Deutschland auf.

Damit bezieht sich die Union auf eine besondere Ausnahmeregelung, die die Bundesregierung für Geflüchtete aus der Ukraine geschaffen hat. Vorübergehend, bis zu 90 Tage nach der Einreise, müssen Ukrainerinnen und Ukrainer sich keine Aufenthaltserlaubnis einholen. Erst wer sich nach 90 Tagen noch nicht registriert hat, hält sich illegal im Land auf.

So wird in der Tat also nicht direkt erfasst, wie viele aus der Ukraine Geflüchtete nach Deutschland kommen, und wo genau sie sich aufhalten – wie Merz das nun andeutet.

Das Problem bei dieser Argumentation: Ein logischer Schluss zum Bezug von Sozialleistungen ist nicht gegeben. Denn Voraussetzung für den Bezug solcher ist die Vorlage einer Aufenthaltserlaubnis. So schreibt es das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf seiner Website. Diese kann beispielsweise bei der Ausländerbehörde vor Ort beantragt werden.

Um Arbeitslosengeld II beziehen zu können, müssen Geflüchtete aus der Ukraine also in Deutschland registriert sein.

Verwendete Quellen
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