Alt-Kanzler klagt gegen Bundestag Verfassungsrechtler: "Schröders Chancen stehen gut"
Bundeskanzler Gerhard Schröder will seine Altkanzler-Privilegien zurück. Er klagt gegen den Bundestag. Ein Jurist gibt ihm dabei Rückendeckung.
Der Verfassungsrechtler und frühere Bundesverteidigungsminister Rupert Scholz (CDU) attestiert dem früheren Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) gute Erfolgsaussichten in seiner Klage gegen den Bundestag wegen des Entzugs seiner Altkanzler-Privilegien. "Schröders Chancen stehen gut", sagte Scholz der "Bild"-Zeitung vom Samstag. "Moralisch kann man seine Freundschaft zu Putin missbilligen. Juristisch sind die Sanktionen des Bundestags nicht zu rechtfertigen." Aus diesem Grund sei "auch schon das Parteiausschlussverfahren schiefgegangen", sagte Scholz.
Schröder klagt vor dem Verwaltungsgericht Berlin gegen die Entscheidung des Bundestags, die Finanzmittel für sein Altkanzlerbüro und die dazugehörigen Mitarbeiterstellen zu streichen. Die Entscheidung des Haushaltsausschusses des Bundestags sei "rechtsstaatswidrig" gewesen, sagte Schröders Anwalt Michael Nagel dem Norddeutschen Rundfunk (NDR).
Rechtsprofessor Wieland: Schröder hat keine rechtliche Grundlage
"Seine Klage hat keine Aussicht auf Erfolg", sagte hingehen Joachim Wieland, Professor für Öffentliches Recht an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer, zu t-online. Schröder habe keine rechtliche Grundlage dafür. Er sei zwar Begünstigter der Sonderrechte, aber er habe darauf keinen Rechtsanspruch.
"Das wissen die Anwälte auch, sie schreiben drumherum", sagt Wieland. Dass Schröder seinen Verteidigern zufolge keine Gelegenheit zur Stellungnahme bekommen hätte und ihm kein rechtliches Gehör gewährt worden sei, sei ebenfalls kein Verstoß, so der Rechtsexperte. "Schröder muss in der Sache nicht angehört werden", erklärt er.
Parteiausschluss wurde zunächst abgelehnt
Schröder steht seit Monaten wegen seines Engagements für russische Energiekonzerne und seiner Nähe zu Präsident Wladimir Putin in der Kritik. Wegen seiner politischen und wirtschaftlichen Verstrickungen mit der russischen Machtelite wurde auch ein Parteiordnungsverfahren gegen Schröder eingeleitet. Einen Parteiausschluss lehnte die Schiedskommission des SPD-Unterbezirks Hannover am Montag jedoch ab.
Bislang gibt es keine gesetzliche Regelung der Frage, welche Ausstattung früheren Kanzlerinnen und Kanzlern auf Staatskosten zusteht – also etwa Büroräume und Personal. Während die Ruhebezüge von Bundespräsidenten und Bundeskabinettsmitgliedern gesetzlich geregelt sind, beruht die Ausstattung für Altkanzler nur auf Beschlüssen des Haushaltsausschusses des Bundestags.
- Nachrichtenagentur dpa