"Setzen nur geltendes Recht um" Thüringen will Waffenscheine von AfD-Mitgliedern überprüfen
Nach Entwaffnungen in der Reichsbürgerszene wollen thüringische Behörden Mitglieder des AfD-Landesverbandes in den Fokus nehmen. Das Landesinnenministerium kündigt dazu eine Taskforce an.
AfD-Mitglieder könnten in Thüringen das Recht verlieren, Waffen zu besitzen. Wie das thüringische Innenministerium am Mittwoch in Erfurt erklärte, werden bei der Umsetzung verschärfter Waffengesetze auch Mitglieder des als rechtsextremistisch eingestuften Landesverbandes überprüft. Zuvor hatte der "Spiegel" berichtet.
"Wir setzen nur geltendes Recht um. Da können und wollen wir vor der AfD nicht Halt machen", betonte Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD). Hintergrund ist die Verschärfung des Waffengesetzes aus dem Jahr 2020. Seitdem müssen Behörden in Deutschland bei neuen Anträgen und auch bei regelmäßigen Überprüfungen von Waffenbesitzern beim Verfassungsschutz nachfragen, ob der Besitzer als Extremist eingestuft ist. Denn laut Gesetzgebung sind Menschen dann nicht für den Besitz einer Waffe geeignet, wenn sie in den vergangenen fünf Jahren verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt haben oder Mitglied in Vereinigungen mit verfassungsfeindlichen Tendenzen sind.
Keine Waffen in den Händen von Extremisten
Maier kündigte die Einrichtung einer Arbeitsgemeinschaft "Waffen und Extremisten" beim Landesverwaltungsamt an, an der sich alle relevanten Sicherheitsbehörden beteiligen sollen. Es sei das Ziel, keine Waffen in den Händen von Extremisten zu belassen, betonte der Minister.
In einem Schreiben soll das Landesinnenministerium zuvor alle örtlichen Waffenbehörden angewiesen haben, Widerrufverfahren gegen AfD-Mitglieder mit Waffenschein einzuleiten. Das berichtet der "Spiegel".
Entwaffnungen auch in Reichsbürgerszene
In den vergangenen Jahren hatten die unteren Waffenbehörden in Thüringen den Angaben des Ministeriums zufolge bereits zahlreiche extremistische Waffenbesitzer aus der sogenannten Reichsbürgerszene entwaffnet. Inzwischen seien in 72 Fällen die Verfahren zum Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnisse (59 Fälle) beziehungsweise zur Ablehnung eines Antrags auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis (13 Fälle) abgeschlossen. Keiner dieser Reichsbürger verfüge mehr über erlaubnispflichtige Schusswaffen.
In Thüringen hat der Verfassungsschutz den AfD-Landesverband als "erwiesen rechtsextremistisch" eingestuft, in keinem anderen Bundesland ist das der Fall. Landesparteichef Björn Höcke gilt als Führungsfigur des völkisch-nationalistischen Lagers der Partei.
Die Gesetzeslage und die Einstufungen des Verfassungsschutzes führen nun dazu, dass Mitglieder der AfD keine "erforderliche Zulässigkeit" mehr haben, Waffen zu besitzen. Die Erlaubnis, legal als Sportschützen oder Jäger Waffen zu führen, könnten sie damit verlieren. Laut Informationen des "Spiegel" werden die Waffenbehörden vom Innenministerium aufgefordert, den Betroffenen Einschätzungen des Verfassungsschutzes zum Landesverband ihrer Partei vorzulegen und sie zur Anhörung vorzuladen.
- Spiegel.de: Waffengesetz: Thüringen will die AfD entwaffnen
- Waffengesetz: § 5 Zuverlässigkeit
- Nachrichtenagentur AFP