Nach heftiger Kritik Bundestag ändert umstrittene Regel für Genesenenstatus
Das RKI hatte kurzfristig den Genesenenstatus von sechs auf drei Monate verkürzt. Für den Bundestag galt das vorerst nicht – nun hat Bärbel Bas die Regeln auch dort angepasst.
Mit Wirkung ab kommender Woche wird mit einer neuen Allgemeinverfügung der Genesenenstatus auch im Bundestag von sechs auf drei Monate verkürzt. Das berichtet der "Tagesspiegel". Die von Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) verfügten Änderungen beziehen sich auf den Zutritt von Abgeordneten und Beschäftigten zu Plenar- und Ausschusssitzungen sowie den Zutritt von Besuchern zu den Liegenschaften des Bundestages – all dies kann die Bundestagspräsidentin aufgrund der ihr zustehenden Kompetenz in eigener Regie regeln.
Geändert wird auch, dass jetzt eine Johnson&Johnson-Impfung nicht mehr reicht; für einen vollständigen Impfschutz müssen zwei Impfungen vorgelegt werden. Für den Zugang zum Plenum oder zu Ausschüssen greift weiter eine 2G-plus-Regelung – rein dürfen nur Abgeordnete, deren Corona-Infektion nicht länger als 90 Tage (statt bisher 180 Tage) zurückliegt und vollständig Geimpfte – jeweils plus negativen Test. Bei Dreifach-Geimpften entfällt die Testpflicht. "Das Ziel bleibt, das Infektionsgeschehen in den Bundestagsliegenschaften möglichst niedrig zu halten und die Arbeitsfähigkeit des Parlaments sicherzustellen", betont der Bundestag mit Blick auf die Anpassung.
AfD musste auf Besuchertribüne ausweichen
Vor allem in Reihen der AfD-Fraktion gibt es viele genesene, aber nicht geimpfte Abgeordnete. Mit der Drei-Monate-Regel müssen einige von ihnen bei Sitzungen auf die Besuchertribüne des Bundestags ausweichen, hier gilt nicht die 2G-plus-Regel, dort sitzen bereits regelmäßig bis zu 20 AfD-Abgeordnete, die aber einen negativen Test vorlegen müssen. Dass zunächst die Sechs-Monate-Regel weiter galt, hatte heftige Kritik ausgelöst; aber Bas waren zunächst schlicht die Hände gebunden.
Da auch der Bundestag von der plötzlichen Verkürzung des Genesenenstatus von sechs auf drei Monate durch das Robert Koch-Institut überrumpelt wurde, konnte die Regelung zunächst nicht geändert werden, für den Zugang zum Plenum und Ausschüssen galt zunächst weiter der Sechs-Monatszeitraum. Prompt war von einer Sonderbehandlung die Rede. Das hing mit der zuvor schon erlassenen Allgemeinverfügung für den Bundestag für das Parlament zusammen. Hierfür gilt im juristischen Sinne eine sogenannte statische Verweisung; das bedeutet, dass gilt, was damals Stand der Dinge war – und dass dies weiter gilt, auch wenn das RKI mit Wirkung zum 15. Januar den Genesenenstatus im Infektionsschutzgesetz von sechs auf drei Monate verkürzt hatte.