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2G-Regel: RKI verkürzt Genesenenstatus auf drei Monate


Neue Regelung
RKI verkürzt Genesenenstatus auf drei Monate

Von t-online
16.01.2022Lesedauer: 1 Min.
Zutritt nur für Geimpfte und Genesene mit Negativ-Test: Die 2G-plus-Regel gilt nun in vielen Bundesländern auch in der Gastronomie.Vergrößern des Bildes
Zutritt nur für Geimpfte und Genesene mit Negativ-Test: Die 2G-plus-Regel gilt nun in vielen Bundesländern auch in der Gastronomie. (Quelle: Gstettenbauer/imago-images-bilder)
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Für den Zugang zu Restaurants, Freizeit- und Kultureinrichtungen muss man zurzeit in der Regel geimpft oder genesen sein. Für Genesene tritt ab sofort eine grundlegende Änderung in Kraft.

Bisher galt man nach einer Covid-Infektion 180 Tage als genesen. Nun hat das Robert Koch-Institut (RKI) mit Wirkung zum 15. Januar neue Richtlinien für den Genesenennachweis veröffentlicht. Statt sechs Monate ist der Status nur noch drei Monate gültig. Danach wird eine Auffrischungsimpfung empfohlen. Zuerst hatte die "Welt" über die Änderung berichtet. Als genesen gilt, wer ein positives PCR-Testergebnis nachweisen kann, das mindestens 28 Tage zurückliegt.

Die Änderung ist umstritten, Kritiker der Corona-Maßnahmen protestierten auf Twitter. Man sei nun als Ungeimpfter nach wenigen Monaten wieder "vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen". Das RKI wolle so den Impfdruck erhöhen, hieß es.

In Deutschland haben 75 Prozent der Bevölkerung eine erste Impfdosis erhalten, 72,6 Prozent sind doppelt geimpft. 46,6 Prozent sind bereits geboostert (Stand: 16. Januar). Seit Beginn der Pandemie haben sich fast acht Millionen Bürgerinnen und Bürger mit dem Coronavirus infiziert.

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