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Einrichtungsbezogene Impfpflicht – Kliniken sehen große Probleme


"Niemandem darf gekündigt werden"
Einrichtungsbezogene Impfpflicht – Kliniken sehen große Probleme

Von dpa
14.01.2022Lesedauer: 1 Min.
Eine Krankenschwester mit medizinischem Gerät: Die sogenannte einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht wurde Mitte Dezember beschlossen.Vergrößern des Bildes
Eine Krankenschwester mit medizinischem Gerät: Die sogenannte einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht wurde Mitte Dezember beschlossen. (Quelle: Bodo Schackow/dpa)
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Im Gesundheitswesen werden derzeit alle Arbeitskräfte gebraucht. Doch wie wird ab Mitte März mit ungeimpftem Personal umgegangen? Kliniken und Verdi kritisieren die uneindeutige Rechtslage.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und die Gewerkschaft Verdi sehen eine große Rechtsunsicherheit bei der Umsetzung der Corona-Impfpflicht in Einrichtungen mit schutzbedürftigen Menschen wie Kliniken und Pflegeheimen. "Wir müssen ab 15. März den Gesundheitsämtern melden, von wem wir keinen Nachweis über eine Impfung bekommen haben", sagte DKG-Chef Gerald Gaß den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Freitag).

Dann müsste das Gesundheitsamt nach seinen Worten auf diese Menschen zugehen, ihnen eine Frist setzen, bis zu der sie den Nachweis erbringen müssten und die Krankenhäuser dann über den aktuellen Stand informieren.

"Unklar ist aber, was das für uns bedeutet, wenn die Mitarbeiter ab 15. März keinen Impfnachweis vorlegen", sagt Gaß. "Stellen wir die Mitarbeiter dann frei? Und ist das arbeitsrechtlich eindeutig geklärt?" Nach Einschätzung der DKG-Juristen ist es das nicht.

"Kündigungen dürfen nicht ausgesprochen werden"

Die Gesundheitsexpertin im Verdi-Bundesvorstand, Sylvia Bühler, sagte den Zeitungen: "Aus unserer Sicht darf wegen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht niemandem gekündigt werden." Niemand dürfe dem Gesundheitswesen ganz verloren gehen, man brauche alle Arbeitskräfte. "Daher: Kündigungen dürfen nicht ausgesprochen werden. Das ist unsere politische und juristische Auffassung."

Die sogenannte einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht wurde Mitte Dezember beschlossen: Beschäftigte in Einrichtungen mit schutzbedürftigen Menschen wie Kliniken und Pflegeheime müssen bis zum 15. März 2022 nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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