Union droht mit Blockade Was, wenn das Infektionsgesetz der Ampel im Bundesrat scheitert?
Der Bundestag hat mehrheitlich entschieden: Das Infektionsschutzgesetz soll geändert werden. Doch auch der Bundesrat muss den Beschluss abnicken – und hier hat die Union die größte Macht.
Das neue Infektionsschutzgesetz, mit dem die Corona-Maßnahmen auch nach Auslaufen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite weitergelten sollen, kommt nur mit Zustimmung des Bundesrats zustande. Weil die Ampelparteien aber weit von einer Mehrheit in der Länderkammer entfernt sind, werden auch Stimmen aus den zehn Ländern mit Regierungsbeteiligung der Union benötigt. Da die Union Nachbesserungsbedarf sieht, ist aber offen, ob die Regelung am Freitag in der Länderkammer eine Mehrheit findet.
Der Bundesrat verfügt über 69 Sitze, für die Mehrheit erforderlich sind also 35. Die Länder, in denen ausschließlich Ampelparteien regieren, bringen es gerade mal auf sieben Stimmen: Es sind das rot-grüne Hamburg und das von einer Ampelkoalition regierte Rheinland-Pfalz.
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Vermittlungsausschuss müsste eingeschaltet werden
Selbst wenn die vier Länder, in denen SPD und Grüne mit der Linken regieren, beim Infektionsschutzgesetz mitziehen, werden erst 21 Stimmen erreicht. Es fehlen also immer noch 14 Stimmen, die aus Ländern mit Unionsbeteiligung kommen müssen. Dafür werden mindestens drei Bundesländer benötigt.
Sollte das Gesetz am Freitag im Bundesrat tatsächlich keine Mehrheit finden, gibt es mehrere Möglichkeiten zum weiteren Vorgehen: Bundesrat, Bundesregierung oder Bundestag können den Vermittlungsausschuss anrufen, der dann nach einer Einigung sucht. Kommt diese zustande, müssen erneut Bundestag und Bundesrat zustimmen. Ein Problem dabei: Der Vermittlungsausschuss hat sich nach der Bundestagswahl noch nicht wieder neu konstituiert.
Pläne der Ampelparteien würden vorerst scheitern
Parallel würde das bisherige Infektionsschutzgesetz zunächst weiter gelten. Hier gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten: Zum einen könnte der Bundestag per Beschluss die epidemische Lage von nationaler Tragweite um weitere drei Monate beschließen – dann bliebe alles bei der bisherigen Situation. Die von den Ampelparteien zusätzlich vorgesehenen Bestimmungen zu 3G am Arbeitsplatz und in öffentlichen Verkehrsmitteln kämen aber vorerst nicht.
Aber auch wenn die epidemische Lage nicht verlängert wird, könnten die Länder in der Pandemie weiter handeln. Denn auch im geltenden Infektionsschutzgesetz ist eine Öffnungsklausel enthalten, die den Ländern Möglichkeiten an die Hand gibt. Sie können weiterhin Maßnahmen erlassen, allerdings müssen die Landesparlamente dies ausdrücklich beschließen.
- Nachrichtenagentur AFP