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Ampel-Parteien stellen Corona-Winterplan vor – "Kein Freedom Day"


"Kein Freedom Day"
Das ist der Corona-Winterplan der Ampel-Parteien

Von dpa, t-online, lr

Aktualisiert am 27.10.2021Lesedauer: 2 Min.
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Ein "Werkzeugkasten": Eine bisher zentrale Maßnahme soll es mit der Ampelkoalition nicht mehr geben. (Quelle: reuters)

Die Inzidenz steigt wieder, gleichzeitig besteht höherer Impfschutz in der Bevölkerung. Deshalb haben sich die Ampel-Parteien auf einen neuen Corona-Kurs verständigt. Ein Überblick.

Die gesetzliche Sonderlage wegen der Corona-Pandemie soll nach Plänen der möglichen künftigen Regierungspartner SPD, Grüne und FDP zum 25. November enden. Für eine Übergangszeit bis zum 20. März soll stattdessen aber eine neue rechtliche Basis für "weniger eingriffsintensive" Corona-Vorgaben geschaffen werden. Das verkündeten Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt, SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese und FDP-Fraktionsgeschäftsführer Marco Buschmann.

Wiese stellte mit Verweis auf die hohe Impfquote klar: "Lockdowns, Schulschließungen und Ausgangssperren wird es mit uns nicht mehr geben." Dennoch werde der 25. November kein deutscher "Freedom Day" sein. Man wolle verantwortungsvoll und mit klaren Regeln durch den Winter kommen.

Grünen-Politikerin Göring-Eckardt nannte in diesem Zusammenhang zuerst die 3G-Regel. Es solle ein bundesweit einheitlicher "Werkzeugkasten" für die Bundesländer geschaffen werden, um diese und andere Corona-Schutzmaßnahmen wie die Maskenpflicht in den kommenden Monaten aufrechtzuerhalten.

Das sind die wichtigsten Punkte des neuen Corona-Plans:

► Der aktuelle Maßnahmenkatalog des Infektionsschutzgesetzes mit der Möglichkeit von Lockdowns und Ausgangssperren wird zum 25. November beendet. Auch wird die Möglichkeit gestrichen, dass einzelne Länder ihn wieder für anwendbar erklären.

Stattdessen sollen die Länder folgende Regeln weiterhin anordnen können:

Maskenpflicht

3G-Regel für bestimmte Lebensbereiche

► "Auflagen für den Betrieb von Gemeinschaftseinrichtungen (zum Beispiel Schulen)" sollen möglich bleiben. Genauer definiert werden diese im Papier der Parteien jedoch nicht.

► Pflicht zu Hygienekonzepten beispielsweise für Betriebe, Veranstaltungen und Reisen

Abstandsgebote im öffentlichen Raum

► Verarbeitung von Kunden- oder Gästedaten zur Kontaktnachverfolgung bleibt bestehen

► Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung soll erhalten bleiben

► Die Maßnahmen der Corona-Arbeitsschutzverordnung werden bis zum 20. März verlängert

► Die Sonderregelung beim Kinderkrankengeld soll bis in das Jahr 2022 verlängert werden. Mit den ausgedehnten Kinderkrankentagen (30 statt 10 für Paare und 60 statt 20 bei Alleinerziehenden) sollen die coronabedingten Schwierigkeiten bei der Betreuung von Kindern abgemildert werden.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
  • Pressekonferenz am 27. Oktober 2021
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