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Bis 2045 klimaneutral: Bundestag verabschiedet neues Klimaschutzgesetz


Bis 2045 klimaneutral
Bundestag verabschiedet neues Klimaschutzgesetz

Von dpa, pdi

Aktualisiert am 24.06.2021Lesedauer: 1 Min.
Windkrafträder vor dem Kohlekraftwerk Niederaußem (Archivbild): Ein neues Gesetz soll den Klimaschutz in Deutschland beschleunigen.Vergrößern des Bildes
Windkrafträder vor dem Kohlekraftwerk Niederaußem (Archivbild): Ein neues Gesetz soll den Klimaschutz in Deutschland beschleunigen. (Quelle: imagebroker/imago-images-bilder)

Deutschland verschärft seinen Kampf gegen die Klimakrise. Die Bundesregierung reagiert mit dem neuen Gesetz auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

Der Bundestag hat das neue Klimaschutzgesetz mit schärferen Regelungen beschlossen. Darin ist das neue nationale Ziel verankert, bis 2045 treibhausgasneutral zu werden – also nur noch so viele Treibhausgase auszustoßen wie wieder gebunden werden können. Ursprünglich hatte sich Deutschland die Klimaneutralität erst bis 2050 vorgenommen. Für das Gesetz stimmten am Donnerstag 352 Abgeordnete, dagegen 290. Es gab 10 Enthaltungen.

"Wir wollen 2045 treibhausgasneutral wohnen, wir wollen treibhausgasneutral wirtschaften und mobil sein", sagte Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) in der Debatte. Dafür müsse der Ausbau der erneuerbaren Energien Vorrang bekommen und die Infrastruktur endlich modernisiert werden.

Deutliche Senkung der Treibhausgasemissionen

Das Gesetz schraubt auch das Emissionsziel bis 2030 hoch. Deutschland soll nun bis dahin seine Treibhausgasemissionen im Vergleich zu 1990 um mindestens 65 Prozent senken. Das bislang geltende Klimagesetz sah noch mindestens 55 Prozent weniger Treibhausgase bis 2030 vor. Auch neue Ziele über das Jahr 2030 hinaus legt das geänderte Gesetz fest. Demnach soll bis zum Jahr 2040 bereits ein Rückgang des klimaschädlichen Ausstoßes um 88 Prozent erreicht sein.

Nötig wurde die Gesetzesänderung nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Dieses hatte das bislang geltende Recht Ende April für teilweise verfassungswidrig erklärt. Die Richter in Karlsruhe trugen der Bundesregierung auf, die Emissionsziele nach 2030 näher zu definieren, um die Freiheit künftiger Generationen nicht durch klimabedingte Einschränkungen zu gefährden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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