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Mecklenburg-Vorpommern: Ministerium verbietet "Nationale Sozialisten Rostock"


Mecklenburg-Vorpommern
Ministerium verbietet "Nationale Sozialisten Rostock"

Von dpa
Aktualisiert am 24.06.2021Lesedauer: 2 Min.
Vier Wohnungen und Arbeitsstätten der Vereinigung "Nationale Sozialisten Rostock" wurden in Rostock, Güstrow und im Bereich Wismar durchsucht.Vergrößern des Bildes
Vier Wohnungen und Arbeitsstätten der Vereinigung "Nationale Sozialisten Rostock" wurden in Rostock, Güstrow und im Bereich Wismar durchsucht. (Quelle: Bernd Wüstneck/dpa./dpa)
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Rostock (dpa) - Das Innenministerium von Mecklenburg-Vorpommern hat die rechtsextremistische Vereinigung "Nationale Sozialisten Rostock" (NSR) verboten.

In diesem Zusammenhang seien am frühen Morgen vier Wohnungen und Arbeitsstätten in Rostock, Güstrow und im Bereich Wismar von rund 50 Beamten des Landeskriminalamtes durchsucht worden, sagte eine Ministeriumssprecherin der Deutschen Presse-Agentur. Die Zahl der Mitglieder liege nach Schätzung des Innenministeriums im zweistelligen Bereich. Die Behörde hatte die Informationen auch auf Twitter gepostet.

Die "Nationalen Sozialisten Rostock" sind den Angaben zufolge eine seit mehr als zehn Jahren aktive rechtsextremistische Kameradschaft. Sie wurden demnach 2008 erstmals und seitdem kontinuierlich im Verfassungsschutzbericht genannt. Die Vereinigung trete auch unter den Bezeichnungen "NSR" und "Aktionsblog" auf. Zu ihr gehöre auch die Teilorganisation "Baltik Korps". Zuvor hatte der "Nordkurier" berichtet.

Die "NSR" und ihr Anfang 2019 gegründeter kampfsportlicher Arm "Baltik Korps" richten sich nach Überzeugung des Innenministeriums gegen die verfassungsmäßige Ordnung und den Gedanken der Völkerverständigung. "Folglich habe ich die Kameradschaft verboten", erklärte Innenminister Torsten Renz (CDU) und kündigte an: "Ich werde auch in Zukunft den Rechtsextremismus entschlossen bekämpfen, das heutige Verbot steht für Null Toleranz!"

"NSR" und "Baltik Korps" haben den Ermittlern zufolge ein weit verzweigtes Netzwerk innerhalb der rechtsextremistischen Szene aufgebaut, das auch über die Landesgrenzen hinausreiche. Seit Jahren seien sie die prägende Struktur der rechtsextremistischen Szene in Rostock. Einzelne Kampfsport-Trainingseinheiten des "Baltik Korps" seien zuvor öffentlich angekündigt worden, um neue Mitglieder zu werben. Ein "offenes Training" am 27. April 2019 habe beispielsweise im Szeneobjekt "Thinghaus" in Grevesmühlen (Nordwestmecklenburg) stattgefunden, was die Vernetzung der Gruppe innerhalb der rechtsextremistischen Szene unterstreiche.

Bei den Durchsuchungen wurden eine Vielzahl nationalsozialistischer Devotionalien sowie mehr als tausend Tonträger mit rechtsextremistischer Musik beschlagnahmt, wie das Ministerium mitteilte. Auch seien Speichermedien, ein Elektroschocker und mehrere Reizstoffsprühgeräte sichergestellt worden. Auch Kleidungsstücke, Transparente und Flyer nahmen die Beamten mit.

Mit dem Verbot der "NSR" wurde nach Einschätzung der SPD-nahen Plattform Endstation Rechts eine der aktivsten und gefährlichsten Kameradschaften im Nordosten verboten. Laut Opferberatungsverein "Lobbi" gebe es enge Verbindungen in die rechte Hooligan-Szene.

"Endlich reagiert das Innenministerium mit dem Verbot der "NSR" auf die völlig enthemmte und unverhohlene Gewaltpropaganda der Neonazi-Kameradschaft", sagte der innenpolitische Sprecher der Linksfraktion, Peter Ritter. Die Linke weise seit Jahren insbesondere auf die Gefahr des wehrsportähnlichen Zusammenschlusses "Baltik Korps" hin. Die vermeintlich harmlosen Kampfsporttrainings seien in Verbindung mit den öffentlich geäußerten Tag-X-Fantasien Vorbereitungen auf den Umsturz des demokratischen Systems.

"Mit einem Verbot allein lässt sich jedoch das Problem nicht grundsätzlich lösen", betonte Ritter. Die Protagonisten organisierten sie danach häufig wieder in anderen Zusammenschlüssen. Mitglieder der Kameradschaft trainierten in unpolitischen Kampfsportvereinen – teilweise fungierten sie sogar als Jugendtrainer. Das Verbot müsse konsequent umgesetzt und mögliche Aktivitäten zur Wiederbetätigung müssten bereits im Ansatz unterbunden werden, forderte Ritter.

Das Verbot der "NSR" ist Renz zufolge das dritte Vereinsverbot des Landes Mecklenburg-Vorpommern nach dem Verbot der "Mecklenburgischen Aktionsfront" am 20. Mai 2009 und des "Schwarze Schar MC" am 13. Dezember 2013.

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